Die LDP Basel-Stadt begrüsst die punktuellen Erleichterungen an der Wohnraumschutzverordnung, welche aber bei weitem nicht ausreichen, um die strukturellen Probleme zu lösen.
Die LDP fordert deshalb rasche Anpassungen am Wohnraumschutzgesetz welche: Klimafreundliche Investitionen erleichtern, mehr Wohnraum schaffen, Bürokratie abbauen und dadurch die Wohnkosten dämpfen – damit Basel wieder eine Stadt wird, in der Menschen in jeder Lebenslage ein Zuhause finden.
Die LDP Basel-Stadt begrüsst die punktuellen Erleichterungen bei kleineren Investitionen – etwa beim Einbau eines Geschirrspülers. Diese Anpassungen sind jedoch unzureichend, um die strukturellen Probleme des Basler Wohnungsmarkts zu lösen. Sie bremsen weder den vom Wohnschutz mitverursachten Anstieg der Mieten noch leisten sie einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele oder zur Eindämmung der Zersiedelung.
Energetische Sanierungen, die den Mietenden mehr Kostensicherheit und geringere Nebenkosten bringen würden, bleiben weiterhin blockiert. Zusätzliche Auflagen wie die Pflicht zum GEAK-Plus-Gutachten und die Koppelung an umfassende Sanierungen erschweren Investitionen. Die Folge: alternde Bausubstanz, steigende Heizkosten und eine spürbare Verschlechterung der Wohnqualität.
Gleichzeitig steigen die Mieten für Wohnungssuchende weiter, da dringend benötigter Wohnraum im Kanton nicht entsteht. Der Wohnungsmarkt bleibt unter Druck. Die innere Entwicklung, wie sie das Stimmvolk mit der Revision des Raumplanungsgesetzes ausdrücklich gewollt hat, wird durch den rigiden Wohnschutz behindert – als Konsequenz wird ausserhalb des Kantons weiterhin auf der grünen Wiese gebaut. Die Änderungen an der Verordnung leisten auch hier keine Abhilfe.
Die LDP Basel-Stadt fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Wohnschutzgesetzes. Sanierungen und energetische Modernisierungen müssen erleichtert, bürokratische Hürden abgebaut und Anreize für klimafreundliche Investitionen geschaffen werden. Nur so lässt sich die innere Entwicklung vorantreiben, können die Mietenden spürbar von tieferen Nebenkosten profitieren und der Anstieg der Mieten kann wirksam gedämpft werden. Die Anpassungen an der Verordnung sind hierfür nur ein erster kleiner, aber notwendiger Schritt.