Die „Adväntsgass“ bildet mittlerweile eine Hauptattraktion der Vorweihnachtszeit und belebt das Kleinbasel. Dank viel ehrenamtlichen Engagements und grosszügiger Sponsoren kommt man so langsam Richtung schwarze Zahlen. Die diesjährige Ausgabe erlitt in dieser Hinsicht aber einen herben Dämpfer: Wegen des am 30. November stattfindenden Stadtlaufs wurden die Organisatorinnen faktisch gezwungen, sämtliche Stände zu schliessen – und dies ausgerechnet an einem Samstag und damit einem der umsatzstärksten Tage.
Zwar fanden vorgängig Gespräche statt, um einen Kompromiss zu finden, der die gleichzeitige Durchführung beider Anlässe erlaubt hätte. Im Gespräch waren eine „Kanallösung“ mit Ständen nur auf einer Seite oder eine Verlegung der Route an den Rhein anstelle der Rheingasse. Der Organisator des Stadtlaufes zeigte sich vordergründig kompromissbereit. Ende September erreichte die Organisatorinnen der Adväntsgass aber via Allmendverwaltung die ultimative Forderung des Stadtlauf-OK, alle Stände den gesamten Tag zu schliessen, ansonsten der Stadtlauf abgesagt würde. Da die Organisatorinnen begreiflicherweise nicht als Verhinderinnen des beliebten Laufes dastehen wollten, akzeptierten sie den Entscheid der Allmendverwaltung, die Adväntsgass am 30. November 2019 komplett zu schliessen.
Als Folge des unnachgiebigen Verhaltens der Stadtlauf-Organisatoren erlitten die Standbetreiber massive Umsatzverluste, genauso wie die Lokale in der Rheingasse. Das Restaurant des East West Hotels etwa sah sich gezwungen, vorzeitig zu schliessen, da potentielle Gäste von der Security teilweise rüde daran gehindert wurden, zum Lokal vorzudringen. Von einer Einbusse in vierstelliger Höhe spricht auch die Betreiberin des „Café Spitz“.
Da sich die Terminüberschneidung zwischen Stadtlauf und Adväntsgass in den nächsten Jahren wiederholen wird, drängen sich folgende Fragen auf:
- Wie beurteilt der Regierungsrat das Verhalten eines Veranstalters, durch Verzicht auf jegliche Kompromissbereitschaft die Zukunft eines gleichzeitig stattfindenden und ebenfalls bewilligten Anlasses zu gefährden?
- Ist der Regierungsrat bereit, die zuständigen Stellen der Verwaltung mit einer Vermittlung zu beauftragen mit dem Ziel, dass beide Anlässe künftig gleichberechtigt behandelt werden und „aneinander vorbeikommen“?
- Ist es denkbar, in der Bewilligung des Stadtlaufes künftig einen Passus zu verankern, welche die Organisatoren verpflichtet, mehr Kompromissbereitschaft zu zeigen?
- Wäre es nicht ohnehin angebracht, die Route des Stadtlaufs so zu bewilligen, dass andere – und ebenso beliebte – Anlässe ebenfalls stattfinden können?