Basel, 14. August 2017
Medienmitteilung
Vernehmlassung Revision PPV:
Hehre Ziele – ins Gegenteil verkehrt!
Die LDP hat den geplanten Entwurf einer revidierten Parkplatzverordnung und diesbezügliche Anpassungen im Bau- und Planungsgesetz (BPG) in ihrer Vernehmlassungsantwort scharf kritisiert. Als Ziele werden eine effizientere Nutzung von privaten Parkplätzen und eine Reduktion des Parksuchverkehrs angegeben. Erreicht wird aber eher das Gegenteil, nämlich eine weitere Verschärfung der heute schon schweizweit einmalig restriktiven Parkplatzpolitik – und dies, obwohl Wirtschaft und Bevölkerung unter starkem Parkplatzmangel leiden.
Mit der Revision – so das regierungsrätliche Begleitschreiben wörtlich – soll „ein Beitrag zu einer effizienteren Nutzung von privaten Parkplätzen und zu einer Reduktion des Parksuchverkehrs geleistet werden.“ Dieser Absicht wird im Entwurf aber überhaupt nicht nachgelebt. Vielmehr werden – teilweise unter irreführenden Titeln neue Einschränkungen vorgeschlagen, welche die Nutzung von bestehenden Parkplätzen erschweren, den Abbau von Parkraum weiter erleichtern und so erst recht zu zusätzlichem Suchverkehr führen werden. Einmal mehr wird in der irrigen Annahme legiferiert, dass mit der Wegnahme eines Parkplatzes auch das sonst darauf stehende Fahrzeug verschwindet.
Ein Beispiel dafür, dass im Entwurf Verbesserungen nur vorgeschoben werden, um zusätzliche Restriktionen zu erlassen, bildet eine vorgeschlagene neue Bestimmung im BPG, welche die Doppel- und Mehrfachnutzung von bestehenden Parkplätzen explizit zulassen soll – was ja auch sinnvoll erscheint. Angehängt wird aber der Nebensatz „solange dadurch kein relevanter Mehrverkehr entsteht“, was bei der Revision der Verordnung dann Anlass gibt, völlig unsinnige neue Verbote vorzusehen. Die LDP hält es für sinnvoll, wenn bestehende Parkplätze möglichst effektiv genutzt werden. Dies schafft eine echte Reduktion des Suchverkehrs und damit auch eine Verbesserung der Luftqualität!
Neu verankert werden soll auch eine Erstellungspflicht für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, was die LDP als unzumutbare Belastung von privaten Liegenschaftseigentümern ablehnt.
Ein geradezu exemplarisches Beispiel, wie im Revisionsentwurf unter dem Deckmantel einer Verbesserung der Parkiersituation eine Verschlechterung angestrebt wird, ist die neue Formulierung des Bestandesschutzes ober- und unterirdischer Parkplätze, der eben gerade keinen Bestand garantiert, sondern den Parkplatz-Abbau begünstigt.
Alles in allem kann die Antwort auf diesen Vernehmlassungsentwurf nur sein: Zurück an den Absender. Die heutige Situation ist zwar äusserst unerfreulich – die Revision brächte aber kaum Verbesserungen und viele neue Nachteile.