Basel, 9. August 2016
Medienmitteilung
Vernehmlassung Revision der planungsbedingten Mehrwertabgabe:
Abgabe als Steuerungsinstrument statt zur Elimination „unverdienten Glücks“
Den in Vernehmlassung stehenden Ratschlagsentwurf betreffend Revision der planungsbedingten Mehrwertabgabe betrachtet die LDP als verpasste Chance mit mehrheitlich kosmetischen Elementen. Die Abgabe sollte als städteplanerisches Steuerungsinstrument Verwendung finden. Mit dem Entwurf wird stattdessen aus ideologischen und emotionalen Gründen das seit Jahrzehnten praktizierte genaue Gegenteil perpetuiert. Bei einem solchen Ratschlag würde die LDP Rückweisung beantragen, auch wenn selbst die „kosmetischen“ Elemente eine gewisse Erleichterung bringen.
Die Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt hält die Mehrwertabgabe grundsätzlich für ein hervorragendes Mittel zur Steuerung der Siedlungsentwicklung. Sie müsste in denjenigen Gebieten hoch und schmerzhaft sein, in denen eine bauliche Erweiterung des Siedlungsgebiets unerwünscht ist, müsste aber dort, wo die bauliche Entwicklung stattfinden soll, diese nicht behindern, also tief sein oder ganz fehlen.
Stattdessen wird das Instrument in Basel-Stadt zur „staatlichen Eliminierung unverdienten Glücks“ verwendet: In seinem eigenen Kantonsgebiet, insbesondere auch im innerstädtischen Siedlungsgebiet, wird jede zur Verdichtung beitragende Planungsmassnahme mit einer Mehrwertabgabe in einzigartiger Höhe belastet, während im ländlichen Umland (zugegebenermassen ausserhalb der Kontrolle des Kantons) Grünland quadratkilometerweise gratis verbaut werden darf. Nachdem sich die Linke in jahrzehntelangem Dialog mit anderen politischen Kräften davon überzeugen liess, dass die Marktwirtschaft grundsätzlich ein sinnvolles Ordnungsprinzip ist, ist der „Immobilienspekulant“ eine der letzten Projektionsflächen geblieben, auf dem sich die alten Vorurteile noch so richtig kultivieren lassen.
Der Regierungsrat sollte nach Überzeugung der LDP bewusst ansprechen, dass gerade die Linke das Ziel einer ökologisch vorbildlichen und nachhaltigen Siedlungsentwicklung seit langer Zeit zu einem ihrer wichtigsten Ziele erhoben hat. So gesehen müsste die Mehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt auf das vom Bund vorgeschriebene Minimum reduziert werden. Ergänzend wäre ein Vorstoss auf nationaler Ebene zu lancieren, das Bundesgesetz sei dahingehend zu ändern, dass den Kantonen erlaubt wird, in innerstädtischen Zentren auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe zu verzichten. Leider fehlen solche Überlegungen in der hier zu diskutierenden Vorlage vollständig.
Aus diesen Gründen würde die LDP einen Ratschlag gemäss dem vorliegenden Entwurf an den Regierungsrat zurückweisen wollen. Sollte dies scheitern, so könnte allerdings den meisten im Entwurf dargestellten Ideen zugestimmt werden. Gewisse Ideen führen im Ergebnis zu einer Reduktion der Mehrwertabgabe und sind daher zu begrüssen. Die Massnahmen zum Zeitpunkt der Festsetzung und der Erhebung der Abgabe sind ebenfalls sinnvoll, denn sie erhöhen die Flexibilität. Die Erweiterung des Verwendungszwecks der Abgabe ist ebenfalls zu begrüssen. Finanzpolitisch wäre es nach Ansicht der LDP sinnvoll, auf eine Zweckbindung ganz zu verzichten. Das Bundesrecht lässt dies bekanntlich nicht zu. Die vorgeschlagene Erweiterung des Verwendungszwecks geht immerhin in die richtige Richtung. Nicht akzeptabel ist alleine die Möglichkeit, aus dem Mehrwertabgabenertrag staatliche Auf-gaben anderer Kantone zu finanzieren.
Für Auskünfte: Patricia von Falkenstein, Präsidentin, 079 458 67 22