Basel, 16. September 2016
Medienmitteilung
Teilrevision des Steuergesetzes betreffend Lohnabzugsverfahren
LDP lehnt Vorlage als falsch und untauglich ab
Die Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt lehnt die in Vernehmlassung stehende Vorlage zum quasi automatisierten Lohnabzug ab. Der Vorschlag sei systemfremd und überbinde den Arbeitgebern nicht akzeptable administrative Aufwände. Eigenverantwortung und die Mündigkeit des Einzelnen sind der LDP wichtig. Es gehe deshalb nicht an, alle Arbeitnehmer unter Generalverdacht zu stellen, nur weil einige Wenige ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen.
Der direkte Lohnabzug entspricht nach Überzeugung der LDP nicht dem heutigen Steuersystems der Postnumerandobesteuerung. Vorauszahlungen sind jetzt schon möglich, beruhen aber darauf, dass jeder Steuerzahler dies freiwillig macht. Ein Wechsel im Besteuerungssystem müsste erst vom Grossen Rat beschlossen und dann dem Volk vorgelegt werden. Es handle sich beim vorgeschlagenen Lohnabzugsverfahren um eine Art versteckten Systemwechsel, den man nicht hinnehmen wolle.
Nicht einverstanden ist die LDP damit, dass wegen einigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern nicht zahlen, alle unter eine Art „Generalverdacht“ gestellt werden. Eigenverantwortung und Mündigkeit des Einzelnen sind der Partei sehr wichtig. Es gebe bereits heute die Möglichkeit, Akonto-Zahlungen an die Steuerverwaltung zu machen. Weiter sollte die Zahlungsmoral gefördert werden und nicht von Staates Seite eingegriffen werden.
Dass der Staat von den Arbeitgebern verlangt, die Arbeit der Steuerverwaltung zu übernehmen, ist der LDP ebenfalls ein Dorn im Auge. Die Arbeitgeber würden mit erheblichem zusätzlichem administrativen Aufwand belastet und die Steuerverwaltung entlastet. Dies stehe dem zu Recht immer wieder betonten Erfordernis, die Arbeitgeber von administrativen Fesseln zu befreien, diametral entgegen.
Weiter weist die LDP darauf hin, dass sich das geplante Lohnabzugsverfahren weder auf die direkte Bundessteuer noch auf die Gemeindesteuer anwenden lasse, sondern auf die kantonale Steuer beschränkt sei. Trotzdem solle gemäss Ratschlag „die Steuerverwaltung bei Bedarf allfällige Zahlungsüberschüsse aus dem Lohnabzugsverfahren mit geschuldeten Bundessteuerbeträgen verrechnen“ können. Dieses Vorhaben wirft für die LDP steuerrechtliche Fragen auf.
Die LDP gibt schliesslich die völlig mangelhafte Kosten-Nutzen-Rechnung zu bedenken. Allein die jährlich wiederkehrenden Kosten beim Kanton beliefen sich gemäss Regierungsrat auf 2,4 Mio. Franken, hinzu kommen einmalige Kosten von 2,6 Mio. Die Kosten, die bei den Arbeitgebern anfallen, müssen auch dazugerechnet werden. Und all dieser Aufwand, obwohl gemäss Regierung damit keine grossen Änderungen bei den Debitorenverlusten bewerkstelligt werden könnten. Ein somit eingestandenermassen sinnloses Vorhaben darf auf keinen Fall umgesetzt werden!
Auskünfte: Patricia von Falkenstein, Parteipräsidentin: 079 458 67 22 oder 061 312 12 31