Den Medien war schon vor längerer Zeit zu entnehmen, dass die Elisabethenkirche baufällig ist. Das Gebäude kann nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. Die Evangelisch-reformierte Kirche als Eigentümerin nutzt die Kirche seit längerer Zeit nicht. Die Räumlichkeiten dienen der Organisation „Offene Kirche Elisabethen“ für ihr vielfältiges Angebot.
Offenbar besteht keine Einigkeit hinsichtlich der Renovationsarbeiten und insbesondere der Übernahme der Kosten der dringenden Sanierung. Es scheint mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt nicht möglich, dass diese Institution einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung wird beisteuern können.
Es besteht Handlungsbedarf, auch weil vom Bauwerk eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen könnte. Abreissen kann man dieses Bauwerk nicht. Die Eigentümerin ist nicht in der Lage, die Sanierung zu finanzieren, auch nicht teilweise. Die Organisation, welche auf der Basis der letztwilligen Verfügung des Bauherrn existiert, scheint sich nicht verantwortlich zu fühlen. Der Kanton fordert – gemäss einem Zeitungsbericht – eine Summe von der Evangelisch-reformierten Kirche, welche deren Möglichkeiten bei weitem übersteigt.
Der Kanton, welcher dieses Bauwerk unter Schutz gestellt hat, muss ein Interesse am Weiterbestand haben. Die Christoph Merian Stiftung, deren Stifter das Bauwerk errichten liess und dessen Grab sich in der Kirche befindet, steht in einer moralischen Verpflichtung, Mittel für den Unterhalt beizusteuern.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Erachtet es der Regierungsrat als notwendig, dass die Elisabethenkirche umfassend baulich saniert wird?
- Geht vom aktuellen Zustand des Bauwerks eine Gefahr für Besucherinnen und Besucher der Kirche oder für Passantinnen und Passanten aus?
- Besteht seitens des Regierungsrats Bereitschaft, das Bauwerk zu erhalten?
- Kann der Regierungsrat nachempfinden, dass die Evangelisch-reformierte Kirche die spärlichen ihr verbleibenden Mittel für soziale und seelsorgerische Aufgaben und nicht für den Erhalt eines nicht benutzten Bauwerks einsetzen möchte?
- Ist der Regierungsrat bereit, in Zusammenarbeit mit der Christoph Merian Stiftung ein Gesamtkonzept zur Sanierung auszuarbeiten?
- Ist der Regierungsrat bereit, die Kosten für die Sanierungsarbeiten zusammen mit der Christoph Merian Stiftung vollumfänglich zu übernehmen?
- Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, falls die bisherige Eigentümerschaft mit Blick auf die gegebene Situation ihr Eigentumsrecht aufgibt?