Jugend und Alter
Ziele:
Unsere Gesellschaft muss die Jugend fördern. Dies gilt für die Bildung, bei der erstklassige Angebote auf allen Stufen bereit stehen müssen. Diese sollen sowohl zur Teilnahme als mündiges und selbstbestimmtes Mitglied der Gesellschaft befähigen als auch den hohen Anforderungen der Wirtschaft genügen. In den Bereichen Familie und Freizeit soll der Staat subsidiär und bedarfsgerecht gezielt mit Beihilfen unterstützen für Wohnen, Ausbildung, Krankenversicherung etc. sowie mit Angeboten für zum Beispiel Musik und Sport.
Die Förderung der Jugend darf uns aber nicht vergessen lassen, dass auch die älteren und betagten Mitbürgerinnen und Mitbürger von der Politik als genauso wichtig berücksichtigt werden müssen. Obwohl die Vorsorgewerke eidgenössisch geregelt sind, muss sich die lokale Politik um die älteren Generationen kümmern. Nicht nur müssen wir dafür sorgen, dass sich Alt und Jung, Frau und Mann sicher überall und zu jeder Zeit in unserer Stadt frei bewegen können. Es braucht auch Angebote für ältere Menschen im öffentlichen Verkehr, für die Freizeitgestaltung, für Auskünfte durch Behörden im Gesundheitswesen, in der Pflege etc.
Die heute Betagten sind wesentlich mitverantwortlich für den Wohlstand, den die Jüngeren geniessen dürfen. Wir schulden ihnen Respekt und Dank. Der Begriff „Überalterung“ ist diskriminierend und soll deshalb keine Anwendung finden. Alte Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft und Ihnen ist deshalb auch so zu begegnen.
Ältere Menschen, die ihre Stelle verloren haben, muss bei der Stellensuche geholfen werden. Erwerbsarbeit ist besser als die zu begrüssenden Überbrückungsleistungen für über 60-Jährige, welche die Stelle verloren haben. Arbeitgeber sind aufgefordert, Bewerbungen ernst zu nehmen. Es darf nicht sein, dass Menschen, die mit 55 Jahren ihre Stelle verloren haben, keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Es muss gelingen, sie vor der Sozialhilfe-Abhängigkeit zu bewahren.
Forderungen:
- Es braucht Freiräume für die Jugend, in welchen mit Eigenverantwortung und unter Befolgung der Regeln des Zusammenlebens die Freizeit gestaltet werden kann.
- Private Organisationen, welche sich in den Dienst der Jugend stellen, sollen unterstützt werden.
- Die Baugesetzgebung ist so zu gestalten, dass Wohnumfelder kinderfreundlich gestaltet werden können.
- Die Schaffung von Begegnungszonen ist – wo geeignet – zu fördern.
- Es braucht schöne öffentliche Anlagen, in denen Betagte allein oder mit Grosskindern Zeit verbringen können, z.B. auf diversen Sportplätzen könnten Begegnungs-Gelegenheiten für Jung und Alt eingerichtet werden; Restaurationsbetriebe existieren dort bereits.
- Staatliche Institutionen, sollen die Anliegen der älteren Menschen aufnehmen und umsetzen helfen, die Resultate der Bevölkerungsbefragungen sollen beigezogen werden.
- Es braucht gezielte Informationen an die ältere Bevölkerung, um auf Angebote für Kultur und Freizeit aufmerksam zu machen oder um vor Gefahren zu warnen (Enkeltrick-Betrügereien, Verkehrs-Gefahren etc.).
- Bei Neubauvorhaben auf Arealen des Kantons sollen Mehrgenerationen-Häuser geplant und gebaut werden. Ebenso sollen Überlegungen gemacht werden, was es sonst noch für neue Wohnformen gibt, die auch für die ältere Generation passend sind (z.B. Wohngemeinschaften für ältere Menschen).
- In Zusammenarbeit mit Privaten sollen Möglichkeiten geschaffen werden, betagten Menschen den Verbleib im Quartier zu ermöglichen.
- Es braucht KEINE Bevormundung der Betagten oder Einschränkungen ihrer Willens- und Handlungsfreiheit, wie zum Beispiel staatliche Einflussnahme auf die Wahl der Wohnung, wie es andere politische Parteien vorgeschlagen haben.