Medienmitteilung der Liberal-Demokratischen Partei Basel-Stadt
Gleich fünf Motionen gegen die vom Finanzdepartement beabsichtigte, massive Steuererhöhung für Hauseigentümer wurden heute vom Grossen Rat überwiesen. Die Liberal-Demokratische Partei zeigt sich befriedigt, dass sich diese wichtige Anliegen gegen den linken Widerstand zumindest vorerst durchgesetzt haben. Dies erst recht in einer Zeit, in welcher regelmässig enorme Überschüsse in der Staatsrechnung zu verzeichnen sind. Der Staat verfügt über genügend Einnahmen, so dass kein Grund zu sehen ist, den Mittelstand übermässig zu belasten.
Betroffen von der vom Finanzdepartement unternommenen Neubewertung des selbstgenutzten Wohneigentums ist erneut der Mittelstand. Diejenigen Leute, welche ihr Erspartes oder Teile ihrer 2. Säule in Wohneigentum investiert haben, müssten deutlich höhere Steuern bezahlen. Diese Bevölkerungsgruppe trägt unseren Staat wesentlich mit. Weder beziehen diese Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons vom Staat Prämienverbilligung für die Krankenkasse oder Beiträge für die Kinderbetreuung in Tagesheimen noch Stipendien für die Ausbildung ihrer Kinder. Sie profitieren auch nicht von den Steuersenkungen, die vor einigen Jahren umgesetzt wurden, die am stärksten den unteren Einkommensschichten entgegen kam. Es handelt sich um Netto-Zahler unseres Gemeinwesens. Sie sollten nicht noch höher besteuert werden.
Die LDP erachtet es deshalb als wichtiges Zeichen an die Finanzdirektorin, dass die Motionen überwiesen wurden. Diese Vorstösse haben den klaren Zweck, den geplanten Raubzug auf die Grundeigentümer zumindest teilweise zu kompensieren. Dies gilt für alle Motionen, speziell auch für diejenige von LDP-Grossrat Thomas Strahm, welche fordert, bei der Berechnung des Eigenmietwerts den Landwert nicht zu berücksichtigen.
Mit den heutigen Beschlüssen des Grossen Rates ist allerdings erst eine Schlacht gewonnen, aber noch nicht die endgültige Entscheidung gefallen. Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit, zu den überwiesenen Motionen Bericht zu erstatten. Angesichts des heute mehr als deutlich geäusserten Unwillens der Finanzministerin, dem Mehrheitswillen des Parlaments zu entsprechen, wird es dann erneut das konsequente Zusammenstehen des bürgerlichen Teils des Grossen Rates brauchen, um den Schutz des selbstgenutzten Wohneigentums vor einem fiskalisch überrissenem Zugriff des Staates zu gewährleisten.
Auskünfte:
Thomas Strahm, Grossrat LDP; 079 320 56 83