Die vom Regierungsrat im vergangenen Jahr handstreichartig gestrichene Arbeitsmarktzulage für Basler Polizistinnen und Polizisten soll rückwirkend auf Jahresbeginn wieder ausgerichtet werden. Dies fordert eine Motion, die von LDP-Grossrat André Auderset eingereicht wird. Der Motionär macht geltend, dass der Regierungsbeschluss die Sicherheit Basels gefährdet und ein unzumutbares Sonderopfer der Korpsangehörigen darstellt.
Der Regierungsrat hatte am 13. Januar 2015 in einem nicht publizierten Beschluss die seit 1. Januar 2001 bestehende Arbeitsmarktzulage (AMZ) für Mitarbeitende der Kantonspolizei Basel-Stadt gestrichen. Begründet wurde dies mit der erfolgten „Systempflege“ des baselstädtischen Lohnsystems. Diese Systempflege hatte aber lediglich die Aufgabe, innerhalb der kantonalen Verwaltung das Lohngefüge an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Kein Element der Systempflege war und ist der Vergleich mit dem „Marktumfeld“, also im Vergleich zu den benachbarten Kantonen.
Die AMZ wurde aber seinerzeit genau aufgrund dieses Vergleichs eingeführt – weil Mitarbeitende des basel-städtischen Polizeikorps im Vergleich zu den gleichen Funktionen in Nachbarkantonen in vielen Fällen deutlich schlechter entlöhnt worden waren und deshalb eine verstärkten Abwanderung von in Basel-Stadt ausgebildeten Polizeikräften vermieden werden sollte. Diese Sachlage ist heute nahezu unverändert.
Der vom Regierungsrat getroffene Entscheid konterkariert die seinerzeitigen Bemühungen und ist deshalb unverständlich. Zu bedenken ist auch, dass die Vollkosten für die Ausbildung einer Polizistin oder eines Polizisten bei rund einer Viertelmillion Franken liegen. Eine durch den Verzicht auf die AMZ eingesparte Million wäre also bereits durch den Wechsel von vier Korpsangehörigen in andere Polizeien „kompensiert“. Entsprechende Kündigungen sind denn auch bereits bekannt oder angekündigt. So sollen sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Polizist in einer BL-Gemeinde nicht weniger als 60 Angehörige des BS-Korps beworben haben.
Um zu verhindern, dass die sich die Personalstärke der Kantonspolizei Basel-Stadt verringert und damit die Sicherheitsprobleme in Basel noch verschärft werden, fordert der Motionär, dass der Regierungsrat schnellstmöglich eine Ergänzung des § 15 des Gesetzes betreffend „Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt“ vorlegt, welche eine Weiterführung der AMZ für Mitarbeitende der Kantonspolizei rückwirkend auf den 1. Januar 2015 erlaubt.
Kein Argument für die AMZ-Streichung ist die angekündigte Verkleinerung des Polizeikorps im Baselbiet. Zum einen ist diese noch nicht definitiv beschlossen, zum anderen stellt dies lediglich eine Momentaufnahme dar. Der Personalbedarf an Polizeikräften in den Nachbarkantonen wird unweigerlich steigen – und damit die Gefahr, dass die dortigen Lücken mit in Basel ausgebildeten Kräften aufgefüllt werden.