Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Bereichs tragen grosse Verantwortung für die gesamte Gesellschaft. Einige Kernfunktionen staatlichen Handelns erfordern dabei Arbeiten im Schicht- und Wochenenddienst. So haben Mitarbeitende der Polizei, der Rettung Basel-Stadt (u.a. Sanität und Feuerwehr) oder die Gefängnisangestelltendiesen strapaziösen Dienst auf sich zu nehmen. Es überrascht daher nicht, dass speziell in diesen Bereichen Fachkräftemangel herrscht und teils starke Unterbestände bestehen. Die essenzielle Arbeit muss trotzdem geleistet werden. Die Folgen der Unterbestände sind sich anhäufende Überstunden, was diese Berufe allerdings noch unattraktiver macht – ein Teufelskreis also.
Jüngst eingereichte Vorstösse zum Thema wollen durch eine allgemeine Pensenreduktion die Attraktivität dieser Stellen erhöhen. Auch wenn gut gemeint, führt ein solches Vorgehen nicht zu einer Erhöhung der Attraktivität, weilnoch mehr Überstunden anfallen würden. Solange Fachkräftemangel herrscht und Unterbestände bestehen, muss dieanfallende Arbeit auf die vorhandenen Mitarbeitenden verteilt werden.
Es sind aber unbedingt und rasch Massnahmen zur Verbesserung der Situation für die Kantonsangestellten mit diesen besonders unattraktiven Arbeitszeiten zu treffen und auch umzusetzen. Neben dem Wiederherstellen der Konkurrenzfähigkeit zu anderen Berufen wird mit entsprechenden Massnahmen auch die Wertschätzung für dieArbeit dieser Mitarbeitenden manifestiert.
Die Motionäre fordern daher den Regierungsrat dazu auf, zeitnah Massnahmen zu treffen und umzusetzen, um die Attraktivität des Berufsbildes für Basler Kantonsangestellte im Schicht- und Wochenenddienst massgeblich zu verbessern und so auch die Voraussetzung zu schaffen, Unterbestände in wichtigen Berufsfeldern zu reduzieren.
Insbesondere sollen folgende Verbesserungen – und / oder auch weitere, die der Regierungsrat ergänzend dazu oder alternativ für geeignet hält, um die bestehenden Probleme zu lösen – innert Jahresfrist umgesetzt werden:
- steuerliche Vorteile (bspw. für der Auszahlung von Überstunden und insbesondere bei Zuschlägen für Überstunden, die während Feiertags-, Wochenend- oder Nachtarbeit geleistet werden);
- das Anheben des Lohns an das Lohnniveau von Angestellten anderer Kantone mit ähnlichem Funktionsbereich und vergleichbaren Bedingungen (inkl. Vergütungen wie: Pikettentschädigungen, Gefahrenzulagen etc.), sowie durch geeignete Lohnzulagen;
- der Ausbau von «Fringe Benefits» wie kostenlose U-Abonnements, Parkiermöglichkeiten im Nachtdienst, Ausbildungen, Zugang zu einer Mensa, Kinderbetreuung, Eintritt in Gartenbäder etc.
- die Möglichkeit einer früheren Pensionierung bei sehr intensiver Arbeitsleistung (bei langjähriger Schicht-/Nachtarbeit), in Bereichen wo dies nicht bereits geschieht.