Mit Kameras an sogenannten Hotspots soll die Sicherheit in Basel verbessert werden. Die Aufnahmen werden aber nur zu Rate gezogen, wenn im Kamerabereich eine schwere Straftat begangen wird; ansonsten werden die Daten nach vorgegebener Frist automatisiert gelöscht. Dies will die kantonale Volksinitiative „Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit“, die am 12. Juni von einem überparteilichen Komitee lanciert wurde. Unterstützt wird das Volksbegehren von CVP, LDP und SVP; dazu sind namhafte Persönlichkeiten der FDP im Komitee vertreten.
Die Initiative verlangt einen neuen Paragrafen im kantonalen Polizeigesetz, nach dem die Polizei „zur Verhinderung und Ahndung von Straftaten sowie zur Beweissicherung an öffentlichen Orten dauerhaft Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte installieren“ kann. Anzahl und Standort der Kameras werden vom Regierungsrat auf Antrag des JSD genehmigt.
Die Kameras werden nicht in Echtzeit überwacht. Vielmehr erfolgt eine Auswertung der Aufnahmen durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn konkrete Verdachtsgründe für Verbrechen oder schwere Vergehen im Aufnahmebereich vorliegen. Aufzeichnungen, die nicht für Ermittlungen beigezogen wurden, werden nach acht Tagen mittels eines automatisierten Verfahren gelöscht.
Leider müsse man fast täglich in den Medien von schweren Straftaten lesen, seien es Angriffe auf Leib und Leben oder Eigentumsdelikte. Diese geschähen mittlerweile beinahe in allen Teilen der Stadt, aber es hätten sich auch spezielle Hotspots gebildet. Mit Videokameras zur Überwachung solcher Hotspots wird den Strafverfolgungsbehörden ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben, erläuterte LDP-Grossrat André Auderset die Motivation des Begehrens.
Das Anliegen, auf diese Weise für mehr Sicherheit zu sorgen, sei mit diversen parlamentarischen Vorstössen schon früher verfolgt worden, erinnert sich die Anwältin und frühere FDP-Grossrätin Saskia Frei. Diese scheiterten im Grossen Rat aber immer am Widerstand von Links-Grün. Weil das Anliegen immer grössere Berechtigung habe, soll nun das Volk entscheiden, ob es mehr Sicherheit mittels Kameras will.
Aufnahmen seien wichtig für die Fahndung und für die Beweissicherung vor Gericht, betonte SVP-Grossrat Felix Wehrli, selbst Mitarbeiter der Kriminalpolizei. Deshalb würden Aufnahmen auch heute oft beigezogen, allerdings müsse man sich diese bei anderen Institutionen (z. B. BVB, BLT) oder bei Privaten beschaffen. Kameras hätten aber auch präventiven Charakter. Übeltäter hielten sich zurück, wenn sie befürchten müssen, bei der Tat gefilmt zu werden.
Die im Komitee vertretenen Parteien und Personen halten die Privatsphäre und den Datenschutz für sehr wichtige Güter, betonte CVP-Grossrätin Andrea Knellwolf: „Eine Initiative, die der ‚Überwachung’ der Bürgerinnen und Bürger dient, würden wir nie unterstützen!“ Hier handle es sich aber um eine Initiative, die sehr klar abgrenzt, wozu die Kameras gedacht sind. Die Aufnahmen würden im Normalfall überhaupt nie eingesehen und nach kurzer Frist automatisch gelöscht, ohne dass irgendjemand Zugang zu den Daten hätte.