Versicherte wissen über ihre persönliche Situation bei der 1. Säule in den meisten Fällen nichts. So können sie Beitragslücken nicht erkennen oder Entscheide über die persönliche Lebensgestaltung nicht in Kenntnis der zu erwartenden Rente treffen. LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein will diese Situation verbessern. In einer Interpellation an den Bundesrat will sie wissen, ob die jährliche Ausstellung eines AHV-Vorsorgeausweises für Personen im Erwerbsalter möglich ist.
Der jährliche AHV-Vorsorgeausweis soll für langfristige Auswirkungen der gewählten Erwerbssituation sensibilisieren, meint von Falkenstein. Ähnliche Vorsorgeausweise würden jährlich von den Pensionskassen zugestellt. Kombiniert könnten diese beiden Dokumente aufzeigen, wie sich Entscheidungen rund um Einkommenshöhe und Beschäftigungsgrad langfristig auswirken.
Das zur Verfügung stellen von Informationen rund um die Versichertensituation in der 1. Säule könnte mehrere Vorteile mit sich bringen, betont die LDP-Nationalrätin. Einerseits würden so Beitragslücken schneller erkannt und könnten eher rechtzeitig gefüllt werden. Durch das Ausgabe-Umlageverfahren entsteht ein sofortiger Effekt durch Mehreinzahlungen. Auch Entscheide wie die Gestaltung der Betreuungssituation nach Familiengründung könnten durch das zur Verfügung stellen der AHV Vorsorgeinformationen und kombiniert mit dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse fundierter und mit langfristigerer Perspektive getroffen werden.
Wenn durch die Umstellung des Informationswegs von Hol- zu Bringschuld die Informationsgrundlage dahingehend verbessert werden kann, dass Entscheide aufgeklärter und zugunsten einer höheren Erwerbstätigkeit getroffen werden können, profitieren nicht nur die Versicherten im Alter oder Risikofall, sondern auch die Wirtschaft durch mehr verfügbare Arbeitskräfte.
Die Antwort des Bundesrats wird zeigen, wie die aktuelle Situation im Modell der Holschuld aussieht, und wie das vielfältige Potenzial eines AHV Vorsorgeausweises für Versicherte im Erwerbsalter eingeschätzt wird. Die Antwort wird auf die im Juni 2023 stattfindende Sommersession der eidgenössischen Räte erwartet.