Die Universität Basel ist seit Jahren unterfinanziert und die Planungssicherheit fehlt für lange Zeit – es braucht Korrekturen! Die jetzt vorliegende Vorlage zum Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2026–2029 greift zu kurz: Sie ermöglicht keine Weiterentwicklung, wie sie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dringend nötig wäre.
Die Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt LDP hat sich in der Vergangenheit wie keine andere Basler Partei für die Universität Basel und deren Finanzierung eingesetzt.
Die Haltung des Partnerkantons führt seit 2015 zu einem Verlust der Planungssicherheit; leider wird dieser ungute Zustand verlängert, weil die Regierung des Kantons Basel-Landschaft im Zusammenhang mit der Sistierung der Bauvorhaben für die Wirtschaftswissenschaftliche und die Juristische Fakultät in Münchenstein verlauten liess, ab 2030 müsse die Finanzierung grundlegend überprüft werden; dies trotz einer Vielzahl von Entgegenkommen durch den Stadtkanton.
Die aktuellen Anträge der Regierungen an den Grossen Rat und den Landrat müssen zwingend vor dem Hintergrund der jüngeren Entwicklungen betrachtet werden, welche zu lange andauernder Verunsicherung geführt haben.
In den letzten Jahren konnte die Universität Basel auf Mittel in Höhe von mehr als CHF 150 Mio. nicht zurückgreifen, weil sie fast CHF 100 Mio. zum Ausgleich der Budgets beisteuern musste, den Fehlbetrag des Biozentrums vorgeschossen hat, mehr Mittel für den Betrieb der Biomedizin braucht, sowie Anspruch hat, den nicht gewährten Teuerungsausgleich der laufenden Leistungsauftragsperiode nachgeschossen zu erhalten.
Dieser Hintergrund darf nicht ausgeblendet werden, wenn der Beschluss der Regierungen der Trägerkantone kommentiert wird. Der Antrag der beiden Regierungen erscheint auf den ersten Blick positiv, unter Berücksichtigung des Entzugs von Mitteln und er Nichtgewährung dringend benötigter Mittel in jüngerer Vergangenheit ist die Finanzierung aber ungenügend. Zieht man von der vorgesehenen Erhöhung die Summe ab, welche die Universität selbst eingebracht hat, bleibt höchstens eine geringe Erhöhung.
Die Ausgangslage:
Finanzielle Verpflichtungen ausserhalb des neuen Globalbeitrags
Die Regierungen beider Trägerkantone haben bereits zu Beginn der laufenden Periode des Leistungsauftrags zugesagt, der Universität zusätzliche Mittel – unabhängig vom Resultat der Verhandlungen über die Beiträge von 2026 bis 2029 – zukommen zu lassen.
- Die Mehrkosten des Biozentrums hat die Universität vorerst finanziert. Dabei geht es um eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 65,4 Mio., die in der kommenden Leistungsauftragsperiode zurückbezahlt werden muss. Diese Schuld ist im Ratschlag des geltenden Leistungsauftrags erwähnt.
- Für den Betrieb des Neubaus der Biomedizin fallen höhere Kosten an als ursprünglich geplant. Anstatt der kommunizierten CHF 8,9 Mio. sollen jährlich 19,5 Mio. anfallen.
- Für die Periode 2022 bis 2025 wurden der Universität die Mittel für einen Teuerungsausgleich nicht gewährt, allerdings mit dem Versprechen, in der Periode 2026 bis 2029 rückwirkend Mittel zur Verfügung zu stellen.
Diese zusätzlichen Mittel müssen neben einer adäquaten Erhöhung der Trägerbeiträge in der künftigen Leistungsauftragsperiode zur Verfügung gestellt werden.
Entzug von Reserven durch Universitätsrat und die Regierungen
Für die Budgets 2024 und 2025 musste die Universität Reserven von CHF 53,9 Mio. bzw. 44,4 Mio. einsetzen. Geld, welches eigentlich der Weiterentwicklung aller Fakultäten für Forschung und Lehre sowie zur Stärkung des Mittelbaus vorgesehen war.
Weitere Verunsicherung und Ungewissheit über künftige Planungsmöglichkeiten durch die Verlautbarung des Regierungsrats Basel-Landschaft, die Finanzierung ab 2030 grundlegend zu überprüfen
Nachdem der Regierungsrat Basel-Landschaft die Sistierung der Bauvorhaben für die Wirtschaftswissenschaftliche und Juristische Fakultät in Münchenstein im Frühjahr 2025 sistiert hat, hat er kommuniziert, dass die übernächste Leistungsauftragsperiode ab 2030 problematisch werde, es brauche grundsätzliche Überlegungen.
Das führt zum Andauern der seit 2015 fehlenden Planungssicherheit.
Werden die Bedingungen für die seinerzeitige Gewährung des 80 Millionen-Beitrags des Kantons Basel-Stadt an den Kanton Basel-Landschaft seitens des Partnerkantons erfüllt?
In den Jahren 2016 bis 2019 erhielt der Kanton Basel-Landschaft von Basel-Stadt vier Tranchen à CHF 20 Mio. Als Gegenleistung sollten der Universitätsvertrag, die Immobilienvereinbarung und der Kulturvertrag nicht gekündigt werden bis 2019. Gleichzeitig aber verpflichtete sich Basel-Landschaft, auch das kommunizierte Raumprogramm der Universität, als Beispiele wurden die Neubauten des Biozentrums und der Biomedizin genannt, gemäss bisherigen Beschlüssen weitergeführt werden. Auch die Finanzierung des Swiss TPH in gemeinsamer Trägerschaft gehörte zu den Bedingungen.
Beim Swiss TPH hat sich der Partnerkanton 2024 trotz vertraglicher Verpflichtung und Zusage anlässlich des 80 Mio.-Deals aus der paritätischen Finanzierung verabschiedet. Basel-Stadt bezahlt aktuell mehr als der Partnerkanton, was nicht vertragskonform ist. Es stellt sich mit Blick darauf die Frage, ob Basel-Landschaft eine der Bedingungen des 80-Millionen-Geschenkes tatsächlich erfüllt.
Verunsicherung durch das Gemeindereferendum
Fünf Baselbieter Gemeinden verlangen eine Volksabstimmung zur Kündigung des Universitätsvertrags. Statt der bisherigen bikantonalen Finanzierungsgrundlage soll ein Vertrag mit allen Kantonen ausgehandelt werden. Darin ist ein Frontalangriff auf den Weiterbestand der Universität Basel in bisheriger Qualität zu sehen. Das Anliegen, alle anderen Kantone zu einer höheren Mitfinanzierung zu bewegen, ist utopisch. Abgesehen davon müsste dann Basel-Landschaft auch mehr bezahlen für die Studierenden an anderen Universitäten. Im Gremium, welches die Vereinbarung zwischen den Kantonen ausarbeitet, sitzt die Baselbieter Bildungsdirektorin.
Verunsicherung durch eine Volksinitiative der Wirtschaftskammer Baselland
Die Wirtschaftskammer Baselland will mit einer Volksinitiative erreichen, dass Vertreter des Kantons darauf hinwirken sollen, dass sich Studien an der Universität Basel an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientieren sollen. Eine Kommission, deren Mitglieder auf Vorschlag der Wirtschaftskammer von der Regierung gewählt werden, soll beratend wirken.
Gegen diesen fundamentalen Angriff auf die Freiheit von Lehre und Forschung, der sich gegen die Geistes- und Sozialwissenschaften und die Theologie richtet, war bisher kaum Kritik aus Politik und Gesellschaft des Partnerkantons zu vernehmen. Für den Weiterbestand der Universität mit allen Fakultäten bedeutet dies eine Gefahr.
Verunsicherung durch Reduktion der Bundesbeiträge
Der Bund hat die Absicht bekundet, die Beiträge an die Hochschulen zu kürzen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird. Die Universität Basel wird davon betroffen sein.
Zum Leistungsauftrag und zum Globalbeitrag 2026 – 2029 für die Universität Basel:
Der Medienmitteilung der Regierungen der Trägerkantone ist zu entnehmen, dass der Globalbeitrag für die Leistungsauftragsperiode 2026 – 2029 um 11 Prozent höher ausfallen soll gegenüber der laufenden Finanzierungsperiode. Das tönt nach viel, ist aber mit Blick auf die Ausgangslage – insbesondere hinsichtlich des Entzugs von Eigenmitteln in Höhe von ca. CHF 100 Mio. zum Ausgleich der Budgets 2024 und 2025 – keine wesentliche Verbesserung der finanziellen Situation der Universität Basel. Die dringend notwendige Planungssicherheit auf längere Zeit erhält die Universität dadurch nicht. Die erneute Ankündigung der Überprüfung des Schlüssels zur Trägerfinanzierung führt zu einem Andauern der Verunsicherung über ausreichende Finanzierung.
Diese vorgeschlagene Erhöhung der Mittel reicht nicht, um die Universität auf Augenhöhe mit ausländischen Universitäten weiter zu entwickeln. Es bräuchte dazu mehr Mittel.
Kritik an der Vorlage:
- Die Verpflichtungen aus der Vergangenheit werden nicht vollumfänglich abgegolten
- Auch künftig wird die Universität verpflichtet, ihre Reserven einzusetzen, um «einen Teil ihres Bedarfs» zu decken, die Reserven, welche mit Blick auf bestimmte Vorhaben geäufnet worden sind, müssen zum Ausgleich fehlender zusätzlicher Finanzen eingesetzt werden.
- Die von der Universität eingesetzten Gelder zum Ausgleich der Budgets von 2024 und 2025 in Höhe von ca. CHF 100 Mio. werden nicht zurückerstattet
- Der seinerzeit nicht gewährt Teuerungsausgleich wird mit der pauschalen Erhöhung «abgegolten», was bedeutet, dass der Universität weniger zur Verfügung steht für Lehre und Forschung, weil die Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben denjenigen der neuen Leistungsauftragsperiode auch aus diesen CHF 1006,25 Mio. begleichen werden müssen.
- Der Betrag von CHF 40 Mio., um welchen der Fonds für Immobilien erhöht werden soll, ist ungenügend. So kann z.B. das bereits vor mehr als zehn Jahren geplante Baufeld 4 nicht in vorgesehener Form realisiert werden und dringender Gebäudeunterhalt wird nicht möglich sein.
- Dass der Schlüssel für die Trägerfinanzierung kurz nach Inkraftsetzung einer Regelung mit zugunsten von Baselland verändertem Schüssel erneut überprüft werden soll, ist inakzeptabel. Diese lapidare Bemerkung am Schluss der Communiqués verlängert die Unsicherheit hinsichtlich künftiger Planung. Überdies ist der sog. Standortvorteil bereits genügend abgegolten, man könnte auch von einem Nachteil sprechen, da Hochschul-Institutionen an bester Geschäftslage in der Stadt platziert sind, welche auch wirtschaftlich genutzt werden könnten.
- Es ist unklar, was unter «gezieltes Studierendenwachstum» zu verstehen ist; sollen weitere Fächer mit einem Numerus Clausus belegt werden?
- Unklar ist, was unter «Strategien zur ortsunabhängigen Lehre» zu verstehen ist.
- Auch wenn die Schaffung eines neuen Bachelorstudiengangs in Nachhaltigkeit (die LDP hat dies gefordert) zu begrüssen ist, genügen die vorgesehenen Mittel von CHF 14,9 Mio. nicht, um die strategische Weiterentwicklung aller Fakultäten zu finanzieren. Es ist zu befürchten, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften unter ungenügender Finanzierung leiden werden.
- Durch ungenügende Finanzierung und Forderungen aus dem Kanton Basel-Landschaft entsteht Druck auf alle Fakultäten ausserhalb des Bereichs der Life Science und der Rechts- wie Wirtschaftswissenschaften.
Die LDP ist enttäuscht von dieser Vorlage, die mit Blick auf die Ausganglage ungenügend ist, um die künftigen Herausforderungen für die Universität Basel zu bewältigen. Nach wie vor hält die Verunsicherung an, u.a. auch weil der Schlüssel erneut überprüft werden soll.
Die LDP wird die Vorlage kritisch in ihren Gremien beraten und sich weiterhin klar für eine starke, breit aufgestellte Universität Basel einsetzen – als essenziellen Standortfaktor für die gesamte Region.