Bundesrat Berset hat eine Vorlage in Vernehmlassung gegeben, die unter anderem die freie Arztwahl aufheben oder einschränken will. Auch soll eine sog. Zielvorgabe für das Volumen medizinischer Leistungen festgelegt werden, was zur Rationierung der Angebote führen wird. LDP-Grossrätin Lydia Isler-Christ hat in einer Interpellation den Regierungsrat angefragt, ob er bereit sei, die freie Arztwahl zu verteidigen und sich gegen eine Rationierung medizinischer Dienstleistungen zur Wehr zu setzen.
Die hohe Qualität der medizinischen Versorgung verdanken wir hauptsächlich den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten. Zusammen mit den Apotheken bieten diese schon heute Erstberatung an, indem sie der Bevölkerung beratend zur Verfügung stehen. Entscheidend für die medizinische Begleitung und den angestrebten Behandlungserfolg ist das Vertrauensverhältnis zum Arzt oder zur Ärztin. Auch mit Blick auf kostendämpfende Wirkung wurde in den letzten Jahren die Hausarzt-Tätigkeit aufgewertet. Dieses bewährte Modell ist bedroht, wenn neu zwingend eine staatlich verordnete Erstberatungsstelle anzufragen ist. Die LDP ersucht den Regierungsrat, sich klar zur freien Arztwahl zu bekennen. Ablehnend steht die LDP auch der sog. Zielvorgabe für das Volumen der medizinischen Leistungen gegenüber. Das ist eine Vorstufe der Rationierung medizinischer Dienstleistungen.
Wenn kostendämpfende Massnahmen im ambulanten Bereich getroffen werden sollen, ist dies in Zusammenarbeit mit den privaten Anbietern, also mit der Ärzte- und Apothekerschaft vorzubereiten. Die LDP erachtet Massnahmen zur Beschränkung der Tätigkeitsfelder der Privatpraxen nicht als tauglichen Weg zur Kostendämpfung. Die Reduktion der Anzahl der Spitalbetten, der Abbau bestehender Überkapazitäten in den Kantonen wäre zielführender und ergiebiger.