Die LDP Basel-Stadt hält daran fest, dass auch auf kantonaler Ebene das Schweizer Bürgerrecht unabdingbare Voraussetzung für das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht ist. Ihre beiden Vertreter in der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) haben denn auch mit der Kommissionsminderheit gegen die Einführung eines Ausländerstimm-und -wahlrechts gestimmt.
Im Kanton Basel-Stadt wurde schon zwei Mal über die Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer abgestimmt. Letztmals lehnten die Stimmberechtigten im September 2010 eine Initiative «Stimmrecht für Migrantinnen und Migranten» mit 81 Prozent Nein-Stimmen ab.
An der seinerzeitigen Argumentation hat sich nichts geändert. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich einbürgern lassen und damit das vollständige Mitspracherecht erhalten. Die Anforderungen für eine Einbürgerung wurden gerade in Basel-Stadt mehrfach gesenkt; der Diskussion über weitere Erleichterungen stellt sich die LDP nicht entgegen. Sie will aber nicht auf das mit der Einbürgerung verbundene Bekenntnis zur Schweiz und den Beweis der Verbundenheit mit unserer Region als Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht verzichten.
Als «Buebetrickli» betrachtet die LDP die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Beschränkung auf das aktive Wahlrecht und das Stimmrecht. Damit sollen nur die bisher geäusserten Bedenken des Souveräns gegen eine Aufweichung des Stimm- und Wahlrechts zerstreut werden.
Die Landgemeinden haben schon heute die Möglichkeit, das Ausländerstimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten einzuführen. Sie haben – wohl aus guten Gründen – davon bislang nicht Gebrauch gemacht. Es wäre höchst unfair, ihnen dies nun durch Änderung der Kantonsverfassung quasi aufzuzwingen.