Basel, 29. Juni 2017
Medienmitteilung
LDP fordert sofortige Aufarbeitung ohne Beteiligte
Der von der Geschäftsprüfungskommission vorgestellte Sonderbericht zu den BVB ist erschreckend und zeigt, dass es über Jahre keine klare Regelungen gegeben hat und nie der Wille bestand, die bestehenden Probleme richtig zu lösen. Die LDP fordert, dass nun endlich – zum Wohle der BVD und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Aufarbeitung ohne Beteiligte erfolgt.
Der Sonderbericht der GPK zu den Basler Verkehrsbetrieben BVB ist erschreckend und zeigt die schon länger bekannten Unregelmässigkeiten bei der Millionenzahlung nach Frankreich aber auch die Probleme bei der Aufsicht über die BVB und auch bei der Spitze des Verwaltungsrates der BVB auf. Im Weiteren zeigen sich eklatante Führungsmängel beim Vorsteher des BVD.
Zahlung nach Frankreich ohne gesetzliche Grundlage
Der GPK-Bericht zeigt nun, dass die nach Frankreich versprochene Million aufgrund keiner gesetzlichen Grundlage vergeben wurde. Mehrere Personen, darunter auch der zuständige Regierungsrat haben Kompetenzen überschritten und offenbar bestand zu keinem Zeitpunkt der Wille diese Situation zu klären oder zu legalisieren.
Aufarbeitung ohne Beteiligte, sowohl beim Kanton wie auch beim Verwaltungsrat der BVB
Weiter stellt der GPK-Bericht fest, dass auch gut drei Jahre nach dem letzten Skandal rund um die BVB die Situation sich nicht verbessert hat. Ganz offensichtlich sind die in die Abläufe involvierten Personen im BVD und in der BVB nicht in der Lage, den Betrieb ordnungsgemäss zu führen und der Vorsteher des BVD hat weiterhin die Aufsicht in keiner Art und Weise wahrgenommen, dies umso erschreckender, da bereits im GPK-Bericht von 2014 die Empfehlungen glasklar waren und diese problemlos hätten umgesetzt werden können.
Die LDP begrüsst ausdrücklich alle von der GPK formulierten Empfehlungen an den Regierungsrat und dankt der GPK für Ihren umfassenden Bericht. Übereinstimmend mit der ersten Empfehlung des Berichtes 2017 befürwortet die LDP die Klärung der Situation durch das Regierungskollegium ohne die Beteiligung der bis jetzt Verantwortlichen, diese Forderung bezieht sich auf den verantwortlichen Regierungsrat wie auch auf die Mitglieder des Verwaltungsrates.