Die Gastronomie kann ab dem 11. Mai 2020 ihre Leistungen wieder anbieten, aber nur unter stark eingeschränkten Bedingungen. Damit dies trotzdem rentabel möglich ist, soll der Staat dem Gewerbe, auch im Detailhandel, bei Gebühren und Vorschriften, speziell hinsichtlich der Allmendbenutzung, entgegenkommen. Dies fordert LDP-Grossrat Alex Ebi in einer Interpellation.
Bekanntlich dürfen Restaurationsbetriebe ab dem 11. Mai wieder Gäste bedienen. Allerdings gelten strenge Vorschriften für Personal und Gäste. Weil höchstens vier Personen an einem Tisch bewirtet werden dürfen und der Abstand zwischen den Tischen zwei Meter betragen muss, werden weniger Gäste bedient werden können als üblich. Es stellt sich für manche Betriebe die Frage, ob eine Öffnung unter diesen Umständen rentiert.
Helfen könnte dabei die Ausdehnung der Bewirtungsmöglichkeiten auf den Raum ausserhalb des Restaurants. Dort, wo eine vorübergehende Erweiterung des Platzangebots von Restaurants oder Barbetrieben im Aussenraum auf Allmend möglich ist, sollte in dieser Zeit Entgegenkommen des Staates gezeigt werden, auch wenn etwa die Trottoir-Breite nicht ganz genügt oder der angrenzende Aussenraum nicht ganz ideal gelegen ist, fordert Ebi.
Gleiches soll auch für Betriebe des Detailhandels ab Datum der Wiedereröffnung gelten. Verkaufsgeschäfte, denen dies möglich ist, könnten einen Teil der Geschäftstätigkeit im angrenzenden Aussenraum abwickeln, um den Hygiene-Vorschriften besser entsprechen zu können und mehr Kundinnen und Kunden zu bedienen.
Ebi anerkennt, dass der Staat mit der Sistierung der Benutzungsgebühren für Allmendflächen während der Lockdown-Zeit bereits Entgegenkommen gezeigt hat. Mit Blick auf die angespannte Finanzsituation aller Betriebe des Detailhandels und des Gastgewerbes sollte die Benutzung der Allmend zeitlich befristet auch nach der Lockerung der Vorschriften unentgeltlich erfolgen können.