Die LDP Basel-Stadt ist mit der Einrichtung eines kantonalen Bedrohungsmanagements einverstanden. Dies erklärt die Partei in ihrer Stellungnahme zum neuen Ratschlag betreffend Kantonales Bedrohungsmanagement. Mit vorbeugenden Massnahmen könnte viel Leid verhindert werden. Problematisch ist nach Ansicht der LDP der Konflikt zwischen Berufsgeheimnis und Melderecht von Ärzten oder Geistlichen.
Zahlreiche schwere Gewaltverbrechen geschehen nicht unvorhersehbar, sondern sind geplant und weisen im Vorfeld schon Warnsignale auf. Wenn diese Anzeichen rechtzeitig erkannt und die richtigen Schritte eingeleitet werden, könnte viel Leid verhindert werden. Es ist sinnvoll, die Stelle für Bedrohungsmanagement bei der Kantonspolizei anzugliedern, um dort auf schon bestehendes Fachwissen beim Dienst Prävention zurückgreifen zu können.
Die LDP möchte betonen, dass bei gefährdenden Personen mit psychischen Störungsbildern zwingend Fachleute der Universitären Psychiatrischen Kliniken beigezogen werden müssen. Falls gefährdende Personen nicht erfolgreich angesprochen werden können, müssen umgehend polizeiliche oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Grössere Diskussionen wird es beim vorgeschlagenen Gesetzesartikel (§ 61a Abs. 4, Melde- und Auskunftsrecht) geben, wonach das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB einer Meldung oder Auskunft nicht entgegensteht. Hier geht es zwar «nur» um ein Melderecht (keine Pflicht), doch werden die Geheimnisträger (Geistliche, Anwälte, Ärzte usw.) selber vor der schwierigen Entscheidung stehen, sollen sie das Vertrauensverhältnis zu ihrem Klienten zu brechen, um möglicherweise eine schwere Straftat zu verhindern, oder sollen sie das Berufsgeheimnis höher gewichten.
Schliesslich begrüsst die LDP die Einführung einer Bestimmung im Polizeigesetz, welche der Kantonspolizei bei Stalking die Befugnis gibt, bedrohende oder belästigende Personen von einem Ort wegzuweisen oder fernzuhalten.