Die LDP sagt einstimmig Ja zur BVG-Revision und ebenso klar Nein zur Biodiversitäts-Initiative. Die Parolen zu den beiden Initiativen der Abstimmungen vom 22. September 2024 wurden an der Parteiversammlung vom 19. August gefasst. Die Wahlkampfleitung konnte die Versammlung darüber orientieren, dass man für die Regierungsrats- und Grossrats-Wahlen gut unterwegs sei. Mit einer Schweigeminute gedachten die Anwesenden dem kürzlich verstorbenen altGrossrat Thomas Müry.
Ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen sprach sich die Parteiversammlung der LDP für Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aus. Dies nach Ausführungen von Grossrätin Annina von Falkenstein, die erläuterte, dass diese Reform der beruflichen Vorsorge notwendig und richtig sei.
Ebenso deutlich fiel die Nein-Parole zur Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft)» aus. Parteipräsidentin Patricia von Falkenstein wies darauf hin, dass das Anliegen der Biodiversitäts-Initiative zwar löblich sei, die geforderten Massnahmen aber weit über das Ziel hinaus schössen und ernsthafte Nachteile für den Agrarsektor und die gesamte Schweizer Wirtschaft mit sich brächten. Ausserdem würde schon heute viel für die Biodiversität getan.
Zu den anstehenden Wahlen für den Regierungsrat und den Grossen Rat konnte Wahlkampfleiter Benjamin von Falkenstein berichten, dass die LDP auf Kurs sei. Die Listen seien nicht nur gefüllt, sondern mit hochkarätigen Kandidierenden besetzt, und auch bei der LDP-Vertretung in der Exekutive mit Regierungsratspräsident Conradin Cramer und JSD-Vorsteherin Stephanie Eymann dürfe man mit Fug und Recht optimistisch einer Wiederwahl entgegensehen. Patricia von Falkenstein ergänzte als Ziel, die beiden Regierungssitze zu halten und die heutige Fraktion der LDP im Grossen Rat zahlenmässig zumindest auf dem aktuellen Niveau zu festigen.
LDP-Parolen
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative): Nein-Parole
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG): Ja-Parole