Im April 2007 beantwortete der Regierungsrat die Fragen der Interpellation von LDP-Grossrat Martin Hug zur Möglichkeit, im Kraftwerk Birsfelden, KWB, die Stromproduktion zu erhöhen. Der Regierungsrat wies damals darauf hin, dass gemäss einer Machbarkeitsstudie des KWB eine Erhöhung der Stromproduktion möglich sei, erwähnte aber gleichzeitig die Forderungen der Umwelt- und Naturschutz-Organisationen sowie die rechtliche Situation hinsichtlich der Konzessionsdauer bis 2034. Grundsätzlich begrüsste der Regierungsrat damals die Wiederaufnahme der Diskussion über die Erhöhung der Stromproduktion «vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Debatte um die Energiezukunft der Schweiz».
Heute erleben wir eine im Vergleich zu 2007 deutlich veränderte Situation, wir sind von «Black-Out-Situationen bedroht. Entsprechend müssten unsere Anstrengungen zur Förderung der Energieeffizienz und der umweltfreundlichen Erzeugung von elektrischer Energie gesteigert werden. Das Kraftwerk Birsfelden könnte mehr Strom produzieren, falls der politische Wille und entsprechende Entscheide des Bundes, der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, des Landes Baden-Württemberg vorliegen.
Investitionen, die in grösserem Ausmass erforderlich wären, können nur getätigt werden, falls die Konzession für das KWB gegenüber der aktuellen Laufzeit bis 2034 deutlich verlängert würde.
Offenbar sind seitens des Verwaltungsrats des KWB Vorbereitungsarbeiten initiiert worden. 2018 ist das Gesuch um Verlängerung der Konzession ans UVEK adressiert worden. Gemäss Gesetz haben die Behörden fünf Jahre Zeit, um zu antworten. Die Antwort steht noch aus, offenbar weil die Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sich gegenüber dem Bund noch nicht – wie erforderlich – dazu geäussert haben. Die Antwort des Bundes und der Kantone muss – gemäss Gesetz – spätestens am 15. Januar 2024 eintreffen.
Mit Blick auf die dramatische Entwicklung, welche die Stromversorgung möglicherweise gefährdet, ist es unverständlich, dass derart lange Fristen noch immer Bestand haben.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist der Regierungsrat gewillt, die Stromproduktion des KWB zu erhöhen?
- Sind den zuständigen Bundesstellen alle notwendigen Informationen des Kantons und des Kantons Basel-Landschaft zugestellt worden, so dass der Bund vor Ablauf der gesetzlichen Fünfjahresfrist antworten kann, ob die Konzession über das Jahr 2034 hinaus verlängert werden kann.
- Falls noch Handlungsbedarf des Kantons besteht, um die Konzessionsverlängerung zu erhalten, weshalb ist seit 2018 nicht schneller gehandelt worden?
- Besteht Bereitschaft, die Naturschutz-Organisationen frühzeitig einzubeziehen, um deren Zustimmung zu erhalten?
Interpellation betr. Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden