Bei Abstimmungen im Grossen Rat kommt es immer wieder zu Situationen mit irrtümlicher Stimmabgabe, statt der «Ja-Taste» wird die «Nein-Taste» gedrückt und umgekehrt. Fast alle Fraktionen sind im Laufe der Zeit von solchen irrtümlichen Stimmabgaben einzelner Ratsmitglieder betroffen. In anderen Parlamenten, z.B. im Nationalrat, können irrtümliche Stimmabgaben korrigiert werden, wenn unmittelbar nach der Abstimmung ein Rückkommensantrag gestellt wird. Solche Anträge werden im Nationalrat in der Regel angenommen, oft einstimmig, weil Fehler allen passieren können. Die Geschäftsordnung des Grossen Rats soll ergänzt werden, damit irrtümlich erfolgte Stimmabgaben bei allen Abstimmungen korrigiert werden können, das fordert LDP-Grossrätin Annina von Falkenstein in einem Anzug.
Die geltende Geschäftsordnung des Grossen Rats sieht eine Wiederwägung vor, allerdings nur für Abstimmungen, bei denen die Schlussabstimmung noch nicht stattgefunden hat. Beim Entscheid zur Überweisung oder Nichtüberweisung einer Motion oder eines Anzugs erfolgt nur eine Abstimmung, diese ist gleichzeitig Schlussabstimmung.
Das Abstimmungsverhalten ist öffentlich einsehbar. Diese Transparenz ist richtig und wichtig. Die Öffentlichkeit hat Anspruch, die tatsächliche Haltung des einzelnen Ratsmitglieds zu kennen. Aus diesem Anspruch kann abgeleitet werden, dass die tatsächliche Haltung jedes Ratsmitglieds erkennbar sein muss und nicht eine irrtümliche. Es soll die wirkliche Haltung des einzelnen Ratsmitglieds zur Beschlussfassung dienen und nicht die irrtümlich geäusserte. Fehler sollten sich nicht häufen, aber können passieren. Eine Korrektur würde niemanden benachteiligen und auch niemanden bevorteilen. Im Laufe der Zeit sind wohl alle Fraktionen einmal von irrtümlichen Stimmabgaben einzelner Mitglieder betroffen.
LDP-Grossrätin Annina von Falkenstein fordert mit einem Anzug an das Ratsbüro, die Geschäftsordnung des Grossen Rats entsprechend zu ändern. Falls möglich, soll dies noch im Zuge der bald abgeschlossenen Überarbeitung der Geschäftsordnung erfolgen.
Für Auskünfte:
Annina von Falkenstein, +41 79 820 98 89