Basel, 1. April 2017
Medienmitteilung
Interpellation betreffend Toilettensituation beim Marktplatz
Restaurationsbetriebe sind verpflichtet, ihren Gästen eine ausreichende Zahl von Toiletten zur Verfügung zu stellen. Take-Away-Anbieter und Detailhändler, die verzehrfertige Speisen und Getränke abgeben, unterliegen jedoch dieser Pflicht nicht.
Beim Basler Stadtmarkt stehen regelmässig an die zehn Verpflegungsstände, und in den letzten Jahren sogar Tische und Sitzgelegenheiten in wachsender Zahl. Nun wurde ein sogenannter «Schlemmer-Markt» lanciert, bei dem jeweils am Montag ein gutes Dutzend Imbissstände und Food-Trucks ihre Produkte zum Mitnehmen oder zum Genuss an Ort und Stelle anbieten. Die Zahl der Anbieter soll sogar noch erhöht werden.
Die Betreiber dieser «Marktstände» bieten selber keine WC-Anlagen an, obwohl auf dem Marktplatz sehr viele Gelegenheiten zum Konsum an Ort und Stelle geboten werden. Hunderte oder gar Tausende von Kunden suchen deshalb täglich anderswo Toiletten auf. In vielen Fällen sind dies Anlagen, die zu umliegenden Restaurants, Cafés oder Warenhäusern gehören und deren Betrieb mit hohen Kosten verbunden ist (Miete, Energie, Wasser, Reinigung, Unterhalt, Reparaturen, Abschreibungen etc.).
Im Zusammenhang mit dem neuen Charakter des Marktes und der Toilettensituation beim Marktplatz bitte ich den Regierungsrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche öffentlichen Toiletten stehen den Kunden der Verpflegungsstände auf dem Marktplatz in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung?
- Hält der Regierungsrat das Angebot vor dem Hintergrund, dass der Markt immer mehr zur Food-Meile wird, für ausreichend? Wenn nein: Ist er gewillt, die Situation zu verbessern?
- Werden für die Benützung der öffentlichen Toiletten im Gebiet um den Marktplatz Gebühren verlangt? Wenn ja, glaubt der Regierungsrat, dass diese Gebühren Leute davon abhalten, die öffentlichen WC zu benutzen?
- Welche Gründe gibt es sonst noch, wieso viele Konsumenten die öffentlichen Anlagen meiden? Könnte eine bessere Ausschilderung dazu beitragen, dass mehr Kunden des «Food-Markts» öffentliche Toiletten in der Umgebung benutzen?
- Versteht der Regierungsrat den Unmut vieler Wirte, wenn sehr viele Personen, die nicht bei ihnen zu Gast sind, ihre Toilettenanlagen benutzen, verschmutzen oder gar beschädigen?
- Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass Food-Stände im öffentlichen Raum in direktem Konkurrenzkampf zur herkömmlichen Gastronomie stehen?
- Wieso wird den Betreibern der Verpflegungsstände auf dem Marktplatz nicht vorgeschrieben, selber für ausreichend Toilettenanlagen zu sorgen oder entsprechende Angebote wenigstens zu mit zu finanzieren?
- Falls die Betreiber der genannten Verpflegungsstände tatsächlich keine Kundentoiletten anbieten müssen: Kann sich der Regierungsrat vorstellen, auch Restaurationsbetriebe im Sinne des Gastgewerbegesetzes von dieser Pflicht zu befreien?
Heiner Vischer (51)