Die neue Spitalliste der beiden Gesundheitsdirektoren führt zu einer Stärkung der staatlichen Spitäler. Private Kliniken und Spitäler der Region werden insgesamt geschwächt. Es ist wichtig, ein gut funktionierendes Universitätsspital zu haben. Wir brauchen hohe Qualität in der Basisversorgung wie auch in der Spitzenmedizin. Die Stärkung des Universitätsspitals darf aber nicht zulasten der bei Patientinnen und Patienten äusserst beliebten Privatspitäler und – Kliniken gehen, so wie dies leider jetzt mit dieser neuen Spitalliste der Fall ist.
2012 wurde als Massnahme zur Kostendämpfung die Fallpreispauschale eingeführt. Basisfallpreise (Baserate) sind ausschlaggebend für die Kosten im stationären Bereich. Privatspitäler weisen in der Regel tiefere Baserate-Werte auf als öffentliche Spitäler, universitäre Institutionen sind beim gleichen Eingriff deutlich (+10%) teurer.
Vor diesem Hintergrund wäre eigentlich eine breit angelegte Kooperation zwischen staatlichen und privaten Anbietern von Gesundheitsleistungen zwingend. Leider passiert das nicht. Die Basisversorgung müsste in günstigen Institutionen erfolgen, die Universitätskliniken müssten sich um Patientinnen und Patienten kümmern, die komplexere Krankheitsbilder zeigen, zu deren Behandlung die Vernetzung des Fachwissens der Universitätsklinik notwendig ist.
Auch zur Ausbildung von Fachkräften auf allen Stufen müsste vermehrt kooperiert werden. Die Erfahrungen aus privaten Kliniken können die Arbeit in öffentlichen Spitälern befruchten und umgekehrt. Profitieren würden die Patientinnen und Patienten, die Medizinische Fakultät und der Standort Basel.
Die Qualität der Behandlung setzt sich aus Sicht der Patientinnen und Patienten aus verschiedenen Faktoren zusammen: Der Eingriff muss auf dem Stand der neuesten Erkenntnisse und Techniken erfolgen und die Dauer bis zur gewünschten Intervention in der Klinik muss kurz sein. Die Pflege, die emotionale Betreuung, die räumliche Umgebung und auch die Qualität der Verpflegung sind mitentscheidend für das Wohlbefinden in der akut zentralen Lebensphase eines Spitalaufenthalts. In diesen Bereichen verfügen die privaten Spitäler und Kliniken über Vorteile, die es zu bewahren, ja sogar weiter zu fördern gilt.
Die Privatspitäler verdanken ihre derzeitige Beliebtheit ihrer hohen Dienstleistungsbereitschaft, ihrer Flexibilität, ihres Outcomes und der Kundenorientierung. Das sind positive und erstrebenswerte Qualitäten, die gestärkt werden müssten. Die vorgesehenen Regulierungen der beiden Kantone führen aber nicht zu einer Stärkung; im Gegenteil ist von der schleichenden Verstaatlichung eine Schwächung zu befürchten. Mit der neuen Spitalliste werden den privaten Institutionen fast 1000 stationäre Fälle «weggenommen».
Die neuen staatlichen Eingriffe der Gesundheitsdirektoren weisen diverse Risiken und Nebenwirkungen auf. Die freie Arztwahl ist aus der Sicht der Patientinnen und Patienten äusserst wichtig. Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Ärztin ist mitentscheidend für den Behandlungserfolg. Zwar wird seitens der Gesundheitsdirektoren betont, diese sei nicht in Gefahr. Wenn aber in kleinen Schritten via Spitalliste die privaten Spitäler benachteiligt werden und die Quantität der Behandlungen in Privatkliniken reduziert werden soll, hat dies auch Auswirkungen auf die freie Arztwahl. Die Verdrängung privater Anbieter durch Kanalisierung der Patientenströme zugunsten der öffentlichen Spitäler wirkt sich negativ auf Privatspitäler und dort tätige Ärztinnen und Ärzte aus, hat also sehr direkt Auswirkungen auf die freie Wahl der Ärztin oder des Arztes.
Eine bewährte Einrichtung ist das Belegarztsystem. Private Kliniken bieten modernste Infrastrukturen und beste fachliche Unterstützung durch qualifiziertes Personal. Hervorragend ausgebildete und erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte, die selbständig tätig sind, stehen in eigener Verantwortung für Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen im Spital und der privaten Praxis für die Behandlung zur Verfügung. Die Vorteile des Belegarztsystems sind offensichtlich: Alles aus einer Hand, Vorbereitung, Operation und Nachbehandlung werden durch die „eigene“ Ärztin oder den „eigenen“ Arzt sichergestellt. Oft resultieren kürzere Wartezeiten, die Atmosphäre ist angenehm und die Abwesenheit von Familie und Beruf ist so kurz wie möglich.
Störend ist der Generalverdacht, dem die Gesundheitsdirektoren die Belegärztinnen und –Ärzte aussetzen; diese würden zu schnell, zu viel und unnötig operieren. Falls es zutrifft, dass Entscheide getroffen werden, die nicht im Interesse der Patientin oder des Patienten sind, bräuchte es vertiefte Abklärungen zwischen den Zuständigen der Gesundheitsdirektionen und den Belegärzte-Organisationen. So könnte gezielt gegen „schwarze Schafe“ vorgegangen werden. Die vorgesehenen Massnahmen zur Beschränkung der Tätigkeit der Belegärztinnen und –Ärzte sind nicht zielführend. Die Gesundheitsdirektoren missachten damit die Interessen der Patientinnen und Patienten, die auch in Zukunft vom Arzt, von der Ärztin ihres Vertrauens im Spital ihrer Wahl behandelt werden wollen. Wenn Risiken zu hoch und Nebenwirkungen zu stark sind, muss das eigentliche Vorhaben korrigiert werden. Die LDP wird am Thema dranbleiben und auch in Zukunft fordern, dass privat tätige Ärztinnen und Ärzte als Hauptverantwortliche für die hohe Qualität unseres Gesundheitswesens nicht durch staatliche Vorschriften weiter eingeengt werden. Die privaten Kliniken und Spitäler brauchen die nötige Freiheit, um die Wünsche der Patientinnen und Patienten optimal erfüllen zu können.