Der Basler Zeitung vom 1. April 2021 war zu entnehmen, dass gemäss neuem Bestattungsgesetz die Bestattungsanzeigen aus dem Kanton Basel-Stadt nur noch im Internet publiziert werden. Die LDP wehrt sich gegen diese nicht nachvollziehbare Veränderung, die insbesondere digital weniger affine Menschen benachteiligt und verärgert. Grossrätin Annina von Falkenstein fordert in einer Motion die Änderung von Paragraph 21, Artikel 2 des neuen Bestattungsgesetzes, so dass künftig wieder wie bis anhin Bestattungsanzeigen in den Printmedien erscheinen.
Wenn ein Gesetz geändert werden soll, muss dieses eine ganzheitliche Verbesserung für die Einwohnerinnen und Einwohner bewirken. Paragraph 21, Artikel 2 des neuen Bestattungsgesetzes zwingt die Bevölkerung, die bisher in den Tageszeitungen abgedruckten Bestattungsanzeigen neu online auf der Webseite der Stadtgärtnerei abzurufen.
Diese brüske Praxisänderung benachteiligt vor allem ältere und digital weniger affine Menschen, die es nicht gewohnt sind, Informationen im Internet zu beschaffen. Für Leserinnen und Leser von Tages- oder Wochenzeitungen sind die dort publizierten Todesanzeigen, neben den enthaltenen Leserbriefen, oft mit ein Grund für ein Abonnement. Die Reduktion der Informationsquelle durch den Kanton ist denen gegenüber ein Affront. Hat eine mögliche Vereinfachung für die Behörden mehr Bedeutung als der Service Public für breite Teile der Bevölkerung? Auch für die betroffenen Printmedien dürfte diese Praxisänderung negative Folgen bis hin zum Verlust von AbonnentInnen haben.
Mit einer Motion fordert LDP-Grossrätin Annina von Falkenstein die Rückgängigmachung dieser Verschlechterung. Bestattungsanzeigen aus dem Kanton sollen künftig wieder in Printmedien erscheinen.