Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Basler Bettelverbot verfassungsmässig und somit rechtlich zulässig ist. Einzig das Verbot in öffentlichen Parks zu betteln, wird vom Bundesgericht aufgehoben.
Die LDP ist erfreut darüber, dass nun Klarheit herrscht und, dass das von LDP-Regierungsrätin Stephanie Eymann ausgearbeitete Gesetz vom Bundesgericht bestätigt wurde. Es hat sich gezeigt, dass es möglich ist, aufdringliches Betteln zu verhindern, ohne gleichzeitig die Situation der Bettelnden zu verkennen.