Am Mittwoch debattiert der Grosse Rat über eine Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden. CVP, FDP, LDP und SVP schlagen in einem gemeinsamen Kompromissvorschlag vor, die Gesetzesrevision erst per 1. Januar 2022 statt rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen und zudem den Steuersatz auf 70 statt 60 Prozent festzulegen. Damit tragen sie der veränderten Situation rund um Covid-19 Rechnung. Eine Revision bleibt aber aufgrund der ungerechtfertigten Doppelbesteuerung weiterhin notwendig.
Die Motion Haller, welche Auslöser dieser Gesetzesrevision ist, wurde im Mai 2019 und damit zu einem Zeitpunkt eingereicht, wo Covid-19 und seine Auswirkungen noch nicht bekannt waren. Die ausserordentlichen Ausgaben des Kantons zur Bewältigung der Krise stellen eine vorübergehende finanzielle Zusatzbelastung dar. CVP, FDP, LDP und SVP erachten es daher als gerechtfertigt, der veränderten Situation Rechnung zu tragen und die geplante Gesetzesrevision erst per 1. Januar 2022 in Kraft treten zu lassen.
Millionenteure Forderungen machen rot-grüne Argumentation unglaubwürdig
Die Argumentation von linker Seite, wonach sich der Kanton diese moderat tieferen Steuereinnahmen nicht leisten könne, sind angesichts von gleichzeitig aufgestellten millionenteuren Forderungen wenig glaubwürdig. Wenn sich der Kanton Basel-Stadt nach Ansicht von Rot-Grün Gratis-Kitas für Millionäre leisten kann, besteht genügend finanzieller Spielraum für die Beseitigung einer ungerechten Doppelbesteuerung.
CVP, FDP, LDP und SVP können auch dem Vorschlag eines abgestuften Steuersatzes wenig abgewinnen. Eine solche Abstufung ist bei der Dividendenbesteuerung nicht nur völlig systemfremd, sie führt in Kombination mit der Einkommenssteuer zu einer doppelten Progression. Eine solche ist weder sinnvoll noch gerechtfertigt.
Handlungsbedarf ist weiterhin gegeben
Mit der Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf 80 Prozent hat der Kanton Basel-Stadt nicht nur den schweizweit höchsten Wert eingeführt, in Kombination mit der Topverdienersteuer führt dieser Prozentsatz auch dazu, dass aufgrund einer Doppelbesteuerung Dividendeneinkünfte zu einer höheren Steuerbelastung führen, als wenn derselbe Betrag als Einkommen versteuert würde. Dies muss aus Sicht von CVP, FDP, LDP und SVP korrigiert werden. Nur mit einer Korrektur können KMU-Inhaber vor einer ungerecht hohen Besteuerung geschützt werden. Dies ist im Interesse der Gesellschaft, schaffen doch gerade diese KMU wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Die Parteien hoffen, dass mit diesem Kompromissvorschlag eine Lösung gefunden werden kann, die im Grossen Rat mehrheitsfähig ist. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Basel.