Basel, 5. Juli 2017
Medienmitteilung
Bürgerliche Parteien lehnen Formularpflicht bei Neumieten ab
CVP, FDP, LDP und SVP lehnen die vom Mieterverband Basel-Stadt eingereichte und von der rotgrünen Regierung unterstützte Initiative „JA zu bezahlbaren Neumieten“ ab. Die Einführung einer solchen Formularpflicht erachten die bürgerlichen Parteien für nicht zielführend. Vielmehr würden für die Vermieterschaft unverhältnismässige Nachteile entstehen, wie Beispiele aus anderen Kantonen belegen. CVP, FDP, LDP und SVP werden die Initiative im Grossen Rat ablehnen und der Stimmbevölkerung ein Nein empfehlen.
Mit Überraschung nehmen CVP, FDP, LDP und SVP zur Kenntnis, dass der Regierungsrat gestern die vom Mieterverband Basel-Stadt eingereichte Initiative „JA zu bezahlbaren Neumieten“ dem Grossen Rat zur Annahme empfiehlt. Die Initiative ist aus Sicht der bürgerlichen Parteien alles andere als zielführend und entsprechend wird die von den Initianten geforderte Formularpflicht abgelehnt. Konkret geht es darum, dass Vermieterinnen und Vermieter bei einem Leerwohnungsstand von unter 1.5 Prozent dazu gezwungen werden, beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und eine allfällige Erhöhung zu begründen.
Bereits auf nationaler Ebene wurde die Einführung einer landesweiten Formularpflicht im Rahmen der Revision des Mietrechts im Obligationenrecht diskutiert. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben dieses untaugliche Mittel gegen steigende Mieten abgelehnt.
CVP, FDP, LDP und SVP sind überzeugt, dass für die Vermieterschaft unverhältnismässige Nachteile entstehen, welche sich letztlich auch auf den Wohnungsmarkt auswirken und zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern werden. Es ist ein Fakt, dass bei einer stetigen Steigerung von Regulationspflichten weniger in den Wohnungsmarkt investiert wird, was wiederum einen negativen Effekt auf die Leerstandquote haben wird. Das eigentliche Ziel des Mieterverbandes würde damit ad absurdum geführt werden, was eigentlich auch der Regierungsrat wissen sollte.
Aus Sicht der bürgerlichen Parteien führt dieser Mehraufwand deshalb nicht zu einer Verbesserung der Situation auf dem Wohnungsmarkt. Die im Bundesrecht und im kantonalen Recht bestehenden Bestimmungen zum Mieterschutz sind ausreichend. Andere Kantone, welche den Formularzwang bereits kennen, sind bereits daran, diese Pflicht wieder abzuschaffen – wie das jüngste Beispiel aus dem Kanton Nidwalden zeigt.
So führt der Formularzwang auch zu einem erheblichen Mehraufwand und zu mehr Bürokratie. Seit Einführung der Formularpflicht ist bspw. im Kanton Zürich die Zahl der Schlichtungsverfahren betreffend Anfechtung des Anfangsmietzinses exponentiell gestiegen. Die bürgerlichen Parteien lehnen deshalb diesen investitionsfeindlichen Formalismus ab. Die im Kanton Basel-Stadt, auch von bürgerlicher Seite, getätigten Massnahmen zur Wohnraumförderung – insbesondere der Unterstützung von genossenschaftlichem Wohnungsbau – und die geplanten Weiterentwicklungen von Arealen wie bspw. Erlenmatt oder „Klybeck plus“ sind aus Sicht von CVP, FDP, LDP und SVP zielführender für Mieterinnen und Mieter, weshalb die Initiative abzulehnen ist.