Basel, 13. Dezember 2017
Medienmitteilung
Aussenstehende Wärmepumpen:
Schikanefreie Montage ermöglichen
Während Luft-Wasser-Wärmepumpen etwa im Baselland ohne bürokratische Hürden montiert werden können, ist dafür in Basel-Stadt ein umfangreiches Baubewilligungsverfahren notwendig. Dabei könnten diese Systeme eine wichtige Rolle bei der Ablösung von Öl- und Gasheizungen spielen. LDP-Grossrat André Auderset fordert in einer heute eingereichten Motion den Verzicht auf eine Bewilligung oder den Wechsel zu einem einfachen Meldeverfahren.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist das neue Energiegesetz im Kanton Basel-Stadt in Kraft. Dieses hat unter anderem zum Ziel, im Heizungsbereich eine möglichst rasche und umfassende Dekarbonisierung zu erreichen. Öl- und Gasheizungen sollen durch Wärmegewinnung ohne fossile Brennstoffe ersetzt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar, d. h. ohne Mehrkosten erreichbar ist.
Eine Möglichkeit dieses Heizungsersatzes sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, die mit reiner Naturwärme laufen und damit anderen Lösungen wie Erdsonden-Wärmepumpen oder Pelletheizungen in Sachen Ökologie und Effizienz ebenbürtig sind. Solche Heizsysteme gehören in Basel-Landschaft und anderen Kantonen seit längerem zum Standard und können ohne grosse Umtriebe erstellt werden. In Basel-Stadt verhindert in vielen Fällen das komplizierte Baubewilligungsverfahren ein Weiterverfolgen solcher Projekte. Nach einem mehrere Monate dauernden administrativen Hürdenlauf muss zum Schluss noch über die Frage diskutiert werden, ob die Luft/Wasser-Wärmepumpe grün angemalt werden soll.
Der von Personen aus allen Fraktionen unterschriebene Vorstoss fordert, dass die Wärmepumpentechnik mit liberalen Gesetzesvorgaben gefördert wird. Insbesondere ist auf das Erfordernis eines Baubewilligungsverfahrens analog ähnlich dimensionierter Bauten (z. B. Velounterstände) und wie im Kanton Basel-Landschaft zu verzichten. Allenfalls kann statt des Bewilligungs- ein Meldeverfahren eingeführt werden. Die kantonalen Lärmschutzvorschriften und die Regelungen betreffend Grenzabstände gelten selbstverständlich auch für aussen installierte Wärmepumpen.
Um laufende Projekte nicht abzuwürgen, soll spätestens bis Anfang 2019 eine liberale Regelung stehen und möglichst bis dann eine Übergangslösung funktionieren.