Basel, 7. April 2017
Medienmitteilung
Anzug betr. Überarbeitung des Submissionsgesetzes
Unser Gesetz über die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (Submissionsgesetz) muss sich an nationalen und internationalen Regeln orientieren. Wir sind im Kanton nicht frei, die Auftragsvergabe allein zu regeln. Die übergeordneten Vorschriften bringen mit sich, dass auch Firmen den Zuschlag für Aufträge des Staates erhalten, die wir nicht kennen und die sonst ihre Tätigkeiten nicht in unserer Region ausüben.
Die Praxis der zuständigen Behörden im Kanton hat sich so entwickelt, dass praktisch immer das Angebot mit dem tiefsten Preis berücksichtigt wird. Nicht selten war die Preisdifferenz zwischen einem auswärtigen Anbieter und einem aus dem Kanton oder der Region sehr gering und gab den Ausschlag für die Vergabe an Auswärtige. Das ist nicht unkorrekt, kann aber das lokale Gewerbe nicht zufrieden stellen. Insbesondere wenn sich nach einer solchen Vergabe zeigt, dass die Firma nicht in der Lage ist, zu den angebotenen Konditionen die verlangte Qualität zu bieten (Theater Basel, Gymnasium Kirschgarten).
Andere Gemeinwesen schaffen es, lokale Anbieter in vermehrtem Masse zu berücksichtigen, ohne die übergeordneten Vorschriften zu missachten. So kann zum Beispiel bei der Gewichtung der Anforderungen dem „service après vente“ grössere Bedeutung gegeben werden, die Ausbildung von jungen Berufsleuten kann auf der Grundlage des geltenden Gesetzes gewichtet werden, ebenso das Verhalten der Firma gegenüber den Sozialpartnern usw. Es muss also nicht ausschliesslich das Kriterium des tiefsten Preises berücksichtigt werden, wie es heute zu sein scheint. Auch ist es möglich, die Leistungsfähigkeit einer Firma mittels eines Präqualifikationsverfahrens vorgängig in Erfahrung zu bringen. Mit einer solchen Vorprüfung müsste in Erfahrung gebracht werden können, ob eine Firma tatsächlich in der Lage ist, alle Bedingungen zu erfüllen. Damit könnten Pannen, wie z.B. die im Theater Basel und andere vermieden werden, die den Kanton letztlich beträchtlich mehr Geld gekostet haben. Es geht um die Ausnutzung des vorhandenen Spielraums zugunsten des lokalen und regionalen Gewerbes. Dies erfolgt heute ungenügend.
Mit Blick darauf bitten die Unterzeichneten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
- wie das lokale und regionale Gewerbe bei der Auftragsvergabe gem. Submissionsgesetz unter Beachtung übergeordneter Vorschriften besser Berücksichtigung finden kann.
- wie dazu allenfalls notwendige Änderungen des entsprechenden basel-städtischen Gesetzes und der Verordnung aussehen würden.
Basel, 3. April 2017
Daniel Hettich