Frau Regierungsrätin
Dr. Eva Herzog Fischmarkt 10 Postfach 4001 Basel |
Basel, 15. Dezember 2016 |
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Herzog
Sehr geehrter Herr Michal
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Wir danken für die Gelegenheit, zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt Stellung nehmen zu können.
Allgemeine Bemerkungen
Die LDP begrüsst die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III – insbesondere die geplante Patentbox sowie die zinsbereinigte Gewinnsteuer und die Gewinnsteuersatzsenkung. Mit der geplanten Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 80 Prozent sind wir hingegen nicht einverstanden. Um konkurrenzfähig zu sein, muss diese auf 60 Prozent gesenkt werden, so wie im Kanton Basel-Landschaft und in vielen anderen Kantonen.
Nur mit der vorgeschlagenen deutlichen Senkung des Unternehmenssteuersatzes auf 13% kann Basel-Stadt ein attraktiver Standort für ansässige Unternehmen bleiben und für neue Unternehmen im Kanton werden. Die LDP wird sich dafür einsetzen, dass der Regierungsrat Anstrengungen unternimmt, um zusätzliche Unternehmen zu bewegen, ihren Sitz nach Basel zu verlegen. Dazu ist es notwendig, auch ausserhalb der Steuergesetzgebung attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen jeder Grösse zu bieten.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Das Ziel der USR III ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz der Unternehmensbesteuerung. Gleichzeitig muss die Vorlage – als drittes Ziel – für Bund, Kantone und Gemeinden finanziell tragbar sein. Mit der USR III kann Basel-Stadt die Instrumente auswählen, die für unseren Standort essentiell sind. Da die Statusgesellschaften fast die Hälfte der Wertschöpfung erwirtschaften und über 32’000 Arbeitsplätze und 61 Prozent der Gewinn- und Kapitalsteuereinnahmen generieren, sind wir auf diese angewiesen.
Die vorgesehenen Begleitmassnahmen haben mit der Vorlage direkt nicht zu tun. Wir haben aber ein gewisses Verständnis dafür, dass die Vorlage mehrheitsverträglich ausgestaltet werden soll und flankierende Massnahmen vorgeschlagen werden, allerdings halten wir die Summe der Begleitmassnahmen für zu hoch.
Ausgangslage
Mit der vom Regierungsrat Basel-Stadt vorgestellten Vorlage wird die Bevölkerung jährlich um 110 Millionen entlastet und die Wirtschaft um 100 Millionen Franken. Die Wirtschaft profitiert insbesondere durch die sinkenden Gewinnsteuersätze für bisher „normal“ besteuerte Unternehmen. Über eine massiv gesteigerte Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 80 Prozent würden die Unternehmer um 30 Millionen Franken zusätzlich belastet. Gleichzeitig würde die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Vorlage mit jährlich 70 Millionen Franken zu Buche schlagen. Aufgrund des Anspruches auf Differenzzulagen von Anspruchsberechtigten aus den umliegenden Kantonen und dem Ausland dürfte der tatsächliche Wert noch höher sein. Auch entstehen dem Kanton direkte Kosten für sein eigenes Personal.
Steuerpolitische Massnahmen
Einführung Patentbox
Durch deren Einführung wird die notwendige Senkung der Gewinnsteuersätze reduziert. Im Bereich der Patentbox wird den Substanzerfordernissen der OECD gefolgt.
Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Kantone dürfen die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen, wenn die Teilbesteuerung der
Dividenden mindestens 60 Prozent beträgt. Auf Ebene Bund wird diese unabhängig vom Entscheid des jeweiligen Kantons eingeführt.
Senkung der Gewinnsteuersätze
Die Senkung der in Basel-Stadt aktuell sehr hohen Gewinnsteuersätze ist ein zentraler Baustein der Vorlage. Damit verbunden sind allerdings Mitnahmeeffekte mittels tieferer Gewinnsteuerbelastung der bisher ordentlich besteuerten Unternehmen. Damit profitieren diese massgeblich von der Unternehmenssteuerreform III. Bisher privilegiert besteuerte Unternehmen werden eine höhere Steuerbelastung erfahren, sofern sie nicht von der Patentbox oder zinsbereinigten Gewinnsteuer Gebrauch machen können.
Vernehmlassungsfragen
- Konzept des Reformpakets
Befürworten sie das Konzept des Reformpakets, welches aus folgenden Elementen besteht?
- Reform der Unternehmensbesteuerung
Ja: Die unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Erträge in der Schweizer Unternehmensbesteuerung ist international nicht mehr akzeptiert. Wir befürworten die Änderung.
- Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung
Diese sind nicht Bestandteil der USR III. Wir haben aber ein gewisses Verständnis, dass die Vorlage mehrheitsverträglich ausgestaltet werden soll und flankierende Massnahmen vorgeschlagen werden, es stellt sich aber die Frage nach dem Umfang und auch welche Bevölkerungs-Gruppierungen davon profitieren sollen.
- Ausgleich für den Kanton aus der Bundesreform
Ja: Es ist richtig dass die Kantone über einen erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer und andererseits über eine Anpassung des Finanzausgleiches (NFA) entlastet werden sollen.
- Reform der Unternehmensbesteuerung
2.1. Befürworten Sie die folgenden Ziele der Reform der Unternehmensbesteuerung?
- Sicherung der internationalen Akzeptanz des Steuersystems
Ja.
- Erhalt der Attraktivität des Standorts
Ja.
- Sicherung der nötigen Einnahmen für den Kanton
Ja: Die LDP unterstützt das Ziel, dass die Unternehmenssteuerreform III für die öffentlichen Haushalte finanzierbar sein muss. Ansonsten besteht Gefahr, dass sich die Reform auf natür-liche Personen negativ auswirkt, was zwingend zu vermeiden ist. Auch dürfen nicht wichtige Politik-Bereiche, wie etwa die Bildung dadurch weniger Mittel erhalten.
2.2. Befürworten Sie folgende steuerpolitische Massnahmen, wie sie im Ratschlag dargelegt sind?
- Aufhebung der Statusprivilegien
Ja: Alle sollen nach demselben Massstab besteuert werden.
- Umsetzung der Patentbox
Ja: Das ist für Basel alternativlos.
- Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer
Ja.
- Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes
Ja: Das ist ein wichtiger Teil der Ersatzmassnahmen.
- Einführung der Entlastungsbegrenzung
Ja.
- Anpassungen bei der Kapitalsteuer
Der Kapitalsteuersatz von 5,25 Promille ist im kantonalen Quervergleich enorm hoch. Die Senkung auf 1 Promille führt zu einer wesentlichen Entlastung bisher ordentlich besteuerter Unternehmen und einer Erhöhung der Belastung der bestehenden Statusgesellschaften.
Ja, die LDP begrüsst die Senkung des Kapitalsteuersatzes auf 1 Promille und
insbesondere die Ermässigung über die Patentbox. Durch diese Massnahme steigt die Belastung für Holdinggesellschaften an, während sie für ordentlich besteuerte Unternehmen sinkt.
- Höhere Teilbesteuerung der Dividenden
Eine Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden ist sinnvoll, da durch sinkende Gewinnsteuersätze die Doppelbelastung gemindert wird. Eine Erhöhung von 50 auf künftig 80 Prozent, lehnt die LDP entschieden ab. Familienunternehmen wären grossen Nachteilen ausgesetzt, die Gefahr der Abwanderung wäre gross. Mit einer Entlastung von lediglich 20 Prozent wäre Basel-Stadt nicht konkurrenzfähig mit anderen Kantonen, im Gegenteil; wir wären der unattraktivste Kanton.
Nein: Die Teilbesteuerung der Dividenden soll auf 60 Prozent erhöht werden.
- Übergangsregel beim Wegfall des Steuerstatus
Ja, sie darf nicht mehr als 3 Prozent betragen und nicht mehr als in Basel-Landschaft.
- Weitere Anpassungen
Keine
2.3. Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Massnahmen zur
Unternehmensbesteuerung?
Sollte die Patentbox in Zukunft in Frage gestellt werden, muss die Einführung der Forschungs- und Entwicklungs – Inputförderung an die Hand genommen werden.
- Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung
3.1. Befürworten Sie die folgenden Ziele der Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung?
- Weitergabe eines Teils der Steuerentlastung der Unternehmen an die Bevölkerung:
Bei der Unternehmenssteuerreform III geht es um Massnahmen zur Aufrechterhaltung der
Standortattraktivität. Insofern sind Entlastungen zu Gunsten der Bevölkerung kein Bestandteil dieser Vorlage. Es stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen jährlichen Entlastungen für die Bevölkerung von 110 Millionen Franken nicht zu hoch sind. Immerhin rechnet der Regierungsrat für einige Jahre mit massiv roten Zahlen, bis sich der erwünschte Erfolg auch in der Staatsrechnung niederschlägt. Die LDP kann solchen Begleitmassnahmen grundsätzlich zustimmen, ein Betrag von 80 Millionen Franken ist ausreichend.
- Abbau des strukturellen Überschusses des Kantons zur Senkung der Einkommenssteuer
Grundsätzlich sind wir einverstanden. Aber dies darf nicht dazu führen, dass die Standortattraktivität reduziert wird. Sonst wäre ein wesentliches Ziel der Vorlage in Frage gestellt.
- Entlastung der gesamten Bevölkerung
Die Vorlage hat zum Ziel, die Standortattraktivität aufrechtzuerhalten. Es darf dabei nicht zu einer Selbstbedienungsmentalität oder Klientel-Bewirtschaftung kommen. Insbesondere der Mittelstand soll endlich berücksichtigt werden mit Steuerentlastungen. Dies erfolgt im Vorschlag zu wenig.
3.2. Befürworten Sie folgende Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung, wie sie im
Ratschlag dargelegt sind?
- Steuersenkung für natürliche Personen
Grundsätzlich befürwortet die LDP Steuersenkungen: Die Bevölkerungs-Gruppe mit niedrigen Einkommen ist in Basel-Stadt sehr grosszügig steuerbefreit. Es muss jetzt darum gehen, die bisher nicht von Steuersenkungen Begünstigten zu erfassen, den Mittelstand und auch Personen mit höheren Einkommen. Anstelle einer Erhöhung der Sozialabzüge sind die Sätze für Natürliche Personen zu senken. Auf diese Weise bleibt das Steuersystem fair und attraktiv auch für die Steuerzahlenden, die wir lieber im Kanton als in auswärtigen Gemeinwesen haben: für solche mit höheren Einkommen.
- Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen
Die LDP möchte dieses Thema nicht mit der Reform der USR III behandeln, es besteht kein Zusammenhang.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen bringt eine Mehrbelastung für Unternehmen und erhöht die ohnehin schon hohen Lohn- Nebenkosten. In einer Zeit, in welcher Unternehmen unter der Frankenstärke und auch unter dem Einkaufstourismus leiden, dürfen die Lohnnebenkosten nicht weiter erhöht werden. Klar sinnvoller wäre es, die ganze Bevölkerung über eine zusätzliche Senkung des Steuersatzes zu entlasten.
- Erhöhung der Beiträge des Kantons an die Prämienverbilligung
Nein: Nicht zielführend ist die vorgeschlagene Ausweitung der Verbilligung der Krankenkassenprämien. Diese zusätzlichen Subventionen entlasten gerade den Mittelstand nicht, setzen falsche Anreize und bekämpfen nur Symptome. Die Ursachen der stetig ansteigenden Gesundheitskosten sind bekannt. Auf Bundes- und Kantonsebene sind aber nicht alle Möglichkeiten zur Eindämmung des Kostenwachstums ausgeschöpft.
3.3. Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Begleitmassnahmen zu
Gunsten der Bevölkerung?
Nein. Wir beantragen eine deutlich geringere Summe für die Finanzierung von Begleitmassnahmen.
- Finanzierung der Reform
4.1. Befürworten Sie die Stossrichtung, dass das Reformpaket im Rahmen des Finanzplans
nachhaltig finanziert werden soll?
Ja, wir stellen uns aber die Frage, ob dies mit Blick auf die vorgeschlagenen Beträge über längere Zeit leistbar, d.h. nachhaltig ist. Sämtliche Massnahmen, die vorgeschlagen sind, sind irreversibel. Wenn dem Kanton – aus welchen Gründen auch immer – Einnahmen entgehen sollten, müssen andere Politikbereiche mit weniger Mitteln auskommen, ein solcher Prozess wäre politisch sehr schwierig.
4.2. Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Finanzierung des
Reformpakets?
Nein.
Mit freundlichen Grüssen
Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt
Patricia von Falkenstein
Präsidentin