Familie, Sport, Gesellschaft und Freizeit
Ziele:
Wer im Kanton Basel-Stadt lebt, soll seine Alltagsstrukturen selbst bestimmen können. Es ist nicht Aufgabe des Staates, darauf Einfluss zu nehmen. Vorhandene Bedürfnisse sollen indes durch Innovationen des Staates soweit als möglich unterstützt werden.
Die gesellschaftlichen Strukturen sind einem starken Wandel ausgesetzt. Verschiedene Formen von Lebensgemeinschaften sind eine Realität. Der Entscheid darüber soll jedem und jeder Einzelnen überlassen werden. Eine funktionierende Familie bildet nach wie vor die optimale Voraussetzung für eine eigenständige Sozialisation, daher verdient sie auch besondere Förderung und Unterstützung. Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern. Aber auch andere Lebens- und Zusammenlebens-Formen sollen gewählt werden können – ohne Diskriminierung.
Wer in Basel aufwächst, soll auf Schulen zählen können, die ihm eine konkurrenzfähige Ausbildung und damit gute Startchance für ein selbständig zu führendes Erwachsenenleben bieten. Kinder und Jugendliche sollen in unserem Kanton auch ihre Freizeit sinnvoll verbringen können. Eine Vielzahl von Vereinen tragen in Basel, Riehen und Bettingen zu einem aktiven gesellschaftlichen Leben und zu einem breiten Sport- und Freizeitangebot bei. Viele ihrer Mitglieder leisten ehrenamtliche Arbeit, um dies zu ermöglichen. Dieses Engagement zum Wohl der Gemeinschaft soll der Kanton künftig angemessen würdigen. Die Zielsetzung der Vereine sind vom Kanton zu unterstützen.
Forderungen:
- Der Staat soll sich darauf konzentrieren, private Initiativen durch Schaffung guter Rahmenbedingungen zu unterstützen; er muss nicht alle Angebote selbst bereitstellen.
- Familien mit Kindern und andere Lebensgemeinschaften sollen verstärkt, z.B. durch gezielte steuerliche Erleichterungen, finanzielle Beiträge für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung etc. unterstützt werden.
- Schulen müssen einheitliche Tagesstrukturen anbieten. Andere ausserfamiliäre Angebote sollen nicht flächendeckend, sondern bei Bedarf gezielt zur Verfügung gestellt werden.
- Vereine, die Leistungen für die Bevölkerung erbringen, sollen durch angemessene und zweckdienliche Massnahmen vom Kanton unterstützt und finanziell nicht belastet werden.
- Auch nicht in Vereinen organisierte Gruppierungen sollen Zugang zu Infrastrukturen wie Sportplätzen, Turnhallen, Probelokalen, Versammlungsräumen etc. erhalten.
- Der Kanton soll einen Überblick liefern über die Angebote, die Freizeit zu gestalten. dies in Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Jugendorganisationen, Musikvereinen etc.
- Der öffentliche Raum ist so zu möblieren, dass sich alle Bevölkerungsgruppen, ältere Menschen und Junge auch im Freien aufhalten und vergnügen können.